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Bekanntmachung des Landesverbands Rheinland-Pfalz*
Queidersbach, 19. Januar 2018
Einladung zur Jahreshauptversammlung 2018 des Pfälzischen Radfahrerbundes e.V.

Der Pfälzische Radfahrerbund e.V. lädt am 17. März 2018 zur
Jahreshauptversammlung ein.

Ort: Bezirk Westpfalz.
Ort zur JHV wird mit der Veröffentlichung der Tagesordnung ab 16.02.2018
bekanntgegeben.

Anträge zur Tagesordnung sind bis zum 31.01.2018 (Eingang) zu richten an:

Andreas Märkl,
1. Vorsitzender,
Steinbachstr. 13,
66851 Queidersbach
Fax: 06333775069
Email: info@prb-radsport.de

gez.:
Andreas Märkl, 1. Vorsitzender Pfälzischer Radfahrerbund

Kategorie: verwaltung
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Bekanntmachung des Landesverbands Rheinland-Pfalz*
Queidersbach, 19. Januar 2018
Terminänderung: Jahreshauptversammlung 2018 des Pfälzischen Radfahrerbundes e.V.

Aus organisatorischen Gründen muss die Jahreshauptversammlung 2018 des
Pfälzischen Radfahrerbundes e.V. am 03.02.2018 in Pirmasens abgesagt werden (s. Amtliche vom 08.12.2017).

Als neuer Termin wird der 17.03.2018 festgesetzt.

Neue Einladung und Veröffentlichung der Tagesordnung unter Amtliche bei rad-net.de

gez.:
Andreas Märkl, 1. Vorsitzender Pfälzischer Radfahrerbund

Kategorie: verwaltung
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Bekanntmachung des Landesverbands Baden*
Freiburg, 19. Januar 2018
Neuausbildung sowie Aus-und Fortbildung der Kommissäre

Der BRV führt dieses Jahr, wie bereits Ende letztes Jahr angekündigt, eine Neuausbildung von Kommissären sowie eine Aus- und Fortbildung im Bereich Straße, Bahn, Mountainbike und Querfeldein durch.

Lehrgangsleitung: Angelika Wörter, BDR-Kommissär

Die Neuausbildung findet am Samstag den 24.02. von 10:00 Uhr bis ca. 18:00 Uhr und die Aus- und Fortbildung am Sonntag den 25.02. von 10:00 Uhr bis ca. 17:00 Uhr statt.

Ort: Südbadische Sportschule Steinbach, Yburgstraße 115, 6534 Baden-Baden

Mitzubringen sind: die jeweils gültige Sportordnung (BDR), Wettkampfbestimmungen (BDR) sowie Schreibutensilien.

In der Neuausbildung werden Aufgaben und Funktion des KK, allgemeine Arbeitsmethoden sowie Grundkenntnisse im Regelwerk behandelt.
In der Aus- und Fortbildung werden Neuerungen erläutert und über zurückliegende Rennen gesprochen (Verbesserungen/Rennvorfälle).

Zur Koordination bitte unbedingt eine verbindliche Anmeldung mit Angabe: Name, Vorname, Verein
Neuausbildung oder Fort- und Weiterbildung

Bei Neuausbildung: Bedarf einer Übernachtungsmöglichkeit bis Freitag, 16.02. 12:00 Uhr an:

Marco Bockstatt
info@badischer-radsportverband.de
Tel.: 0761 8792520

für die Neuausbildung bitte noch den Schwerpunkt der Ausbildung angeben

gez.:
Marco Bockstatt, Geschäftsstelle Freiburg - Geschäftsführer

Kategorie: verwaltung
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Bekanntmachung des Landesverbands Bayern*
München, 19. Januar 2018
47. Ordentlichen Verbandstag des Bayerischen Radsportverbandes

Einladung zum 47. Ordentlichen Verbandstag des Bayerischen Radsportverbandes.

Tag 03. März 208
Zeit: 9:30 Uhr
Ort: Landgasthof Euringer, Dorfstraße 23, 92339 Beilngries-Paulushofen

§ 10 der Satzung des Bayerischen Radsportverbandes vom 24.02.2013

Tagesordnung (GesO § 4 Abs. 1)
1. Begrüßung
2. Grußworte
3. Totenehrung
4. Genehmigung des Protokolls des vorangegangenen Verbandstages
5. Genehmigung der Tagesordnung
6. Wahl des Schriftführers und von drei Stimmzählern für den Verbandstag

7. Berichte (GesO § 5)
a. Präsidentin
b. Vizepräsident (Referent für Öffentlichkeitsarbeit)
c. Vizepräsident (Referent für Rennsport)
d. Vizepräsident (Referent für Breitensport)
e. Vizepräsident (Referent für Hallensport)
f. Vizepräsident (Referent für Wirtschaft, Finanzen und Marketing)
g. Verbandsjugendleiter
h. Berichte der Fachwarte und Kommissärsobleute sind auf der Homepage des BRV nachzulesen
i. Bericht der Revisoren

8. Aussprache über die Berichte
9. Feststellung der Stimmberechtigten (§ 10 Absatz 2 u. §10 Absatz 13 a-c)
10. Genehmigung des Rechnungsabschlusses für das Geschäftsjahr 2017
11. Genehmigung der Berichte und Entlastung des Präsidiums und des Verbandsausschusses (§ 10 Absatz 4,e)
12. Ehrungen

13. Wahlen und Bestätigung gemäß Satzung
a. Präsidentin
b. Vizepräsident (Referent für Öffentlichkeitsarbeit)
c. Vizepräsident (Referent für Rennsport)
d. Vizepräsident (Referent für Breitensport)
e. Vizepräsident (Referent für Hallensport)
f. Vizepräsident (Referent für Wirtschaft, Finanzen und Marketing)
g. FW MTB
h. FW Trial
i. FW Kunstradsport
j. FW RTF und CTF
k. FW Breitensport
l. FW Anti-Doping (Anti-Doping Beauftragter)
m. Kommissär Rennsport

14. Ernennung von Ehrenmitgliedern
15. Beschlussfassung über eingegangene Anträge
16. Genehmigung des Haushaltsplanes für das Geschäftsjahr 2018
17. Festlegung des Versammlungsortes des Verbandstages 2019
18. Verschiedenes

gez.:
Nadine Späth, Geschäftsstelle

Kategorie: Verwaltung
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Bekanntmachung des Landesverbands Hamburg*
Hamburg, 16. Januar 2018
Ordentliche Jugend-Hauptversammlung der Radsportjugend im Radsport-Verband Hamburg e.V.

Einladung zur ordentlichen Jugendversammlung der Radsportjugend im Radsport-Verband Hamburg e.V.

Gemäß § 5 der Jugendordnung des Radsport-Verband Hamburg e.V. wird hiermit die Jugendversammlung einberufen. Stimmberechtigt in der JHV sind nach § 5 Abs. 2 alle Jugendlichen, die zum Zeitpunkt der JV, das 18te Lebensjahr nicht überschritten haben, sowie mindestens 7 Jahre alt sind. Zusätzlich ist jeweils 1 Vereinsdelegierter stimmberechtigt. Jeder Delegierte kann nur eine Stimme haben. Stimmen sind nicht übertragbar.

Datum: 01. Februar 2018
Tagungsort: BSV / Bramfelder Sportverein, Ellernreihe 88, 22179 Hamburg
Beginn: 19:00 Uhr

Tagesordnung:
1. Begrüßung und Eröffnung
2. Wahl Protokollführer/in und Wahlleiter
3. Feststellung der Stimmberechtigten und der Beschlussfähigkeit
4. Bestätigung der Tagesordnung
5. Bericht des Jugendleiters
6. Bericht des Kassenprüfers
7. Entlastung des Jugendvorstands
8. Wahl eines Jugendleiters für 2 Jahre
9. Wahl des Kassenprüfers
10. Wahl eines Beisitzers
11. Wahl zwei kooptierter Mitglieder
12. Projekte 2018
13. Verschiedenes

Anträge für die Jugendversammlung müssen schriftlich bis zum 19.01.2018 in der Geschäftsstelle des RVH, Hufnerstraße 1, 22083 Hamburg, vorliegen.

gez.:
Heinz-Harald Lerche, Geschäftsstelle

Kategorie: Verwaltung
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Bekanntmachung des Landesverbands Hamburg*
hamburg, 15. Januar 2018
Ausbildung Kommissär/-in - Einladung und Anmeldung zum Ausbildungslehrgang

Der Radsport-Verband Hamburg e.V. führt einen eintägigen Ausbildungslehrgang zur/m Kommissär/-in durch.

Tag: Samstag den 17.02. 2018
Zeit: 9.30 bis ca. 18.00 Uhr
Ort: in den Räumen von KFA Bauplanung GmbH, Stormsweg 3, 22085 Hamburg

Die Ausbildung zum Kommissär berechtigt zur Mitarbeit in einem Kommissärskollegiums.

Der Lehrgang wird durchgeführt von den Kommissären Susann Kapser und Frederik Meyn.

Im Lehrgang werden Aufgaben und Funktion des KK, allgemeine Arbeitsmethoden (Rennprotokolle, Ergebniserstellung) sowie Grundkenntnisse im Reglement behandelt. Dieser Lehrgang bildet den Einstieg in die Kommissärslaufbahn (LV-Kommissär, BDR-Kommissär usw.).

Voraussetzung für die Ausbildung:
Mindestalter: 18 Jahre
Zugehörigkeit zu einem Radsportverein /-abteilung

Für den Lehrgang wird benötigt:
*Schreibzeug
*Sportordnung des Bundes Deutscher Radfahrer Ausgabe (aktuelle Ausgabe)
*Wettkampfbestimmungen Straße, Bahn, Querfeldein, MTB in jeweils aktueller Ausgabe (auf der Seite des BDR unter www.rad-net.de „Regularien/Formulare“ herunterzuladen)
*Es genügt, die SpO und WB elektronisch bereitzuhalten (Tablet, Laptop etc.).

Hinweise:
* Die Teilnahme ist wegen der Raumkapazität auf 12 Personen beschränkt.
*Die verbindliche Zusage zur Teilnahme des Lehrganges erfolgt nach Eingang der Meldung.
* Im Seminarraum stehen Kaltgetränke und Kaffee zur Verfügung.
*Der Kostenbeitrag beträgt 10,00 € pro Person.
*Angehörige anderer LV können im Rahmen freier Kapazitäten an dem Lehrgang teilnehmen. Für diese fällt eine Eigenbeteiligung von 15 € an.
Bitte in eigener Verantwortlichkeit klären, ob der LV den Lehrgang anerkennt.

Anmeldung zum Lehrgang

bis 10.02.2018

per E-Mail an harald.lerche@radsport-hh.de

In der Anmeldung bitte folgende Daten angeben:
Name, Vorname, Anschrift, Telefonnummer, Verein

gez.:
Heinz-Harald Lerche Geschäftsstelle

Kategorie: verwaltung
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Bekanntmachung des Landesverbands Niedersachsen*
Hannover, 15. Januar 2018
Einberufung des Hauptausschusses 2018 des Radsportverbandes Niedersachsen e.V.

Gemäß Satzung § 12 Ziffer 2 wird hiermit der Hauptausschuss des Radsportverbandes Niedersachsen e. V. für Samstag, den 10. März 2018, einberufen.

Tagungslokal: Mercure Hotel Hannover City, Willy-Brandt-Allee 3, 30169 Hannover

Beginn: 10:00 Uhr
Ende: ca. 16:00 Uhr

Anträge an den Hauptausschuss sind schriftlich mit Begründung und Unterschrift des Antragstellers (bei Vereinen der Vorstand nach § 26 BGB) bis spätestens 11. Februar 2018 (Poststempel) an die Ge-schäftsstelle des Radsportverbandes Niedersachsen e. V., Maschstraße 20, 30169 Hannover, zu rich-ten.

Antragsberechtigt sind gemäß Satzung § 12 Ziffer 2 d) die Mitgliedsvereine, die Radsportkreise, Re-gionen, Radsportbezirke, die Organe gemäß § 9, Ziffer 2 bis Ziffer 4, die Fachkonferenzen sowie der Vorstand der Radsportjugend.

Mitglieder des Hauptausschusses sind gemäß § 12 Ziffer 3 a) der Ehrenpräsident, die Mitglieder des Präsidiums, die Koordinatoren gemäß OKsM, der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende der Radsportjugend, die Vorsitzenden der anerkannten Kreise, Regionen und Bezirke, die Sprecher der Vereine, die LV-Trainer und der Geschäftsführer (dieser ohne Stimmrecht).

Die Sitzung ist nicht öffentlich. Zutritt haben nur die Mitglieder des Hauptausschusses, die Revisoren und eingeladene Gäste.

Die Vorsitzenden der Radsportkreise, Regionen und –Bezirke können sich vertreten lassen. Die Vertre-tung ist der Geschäftsstelle schriftlich vor Beginn der Versammlung anzuzeigen.

Die Tagesordnung mit den Anträgen wird den Mitgliedern des Hauptausschusses satzungsgemäß min-destens zwei Wochen vorher zugeschickt.

gez.:
Edwin Zech - Präsident

Kategorie: verwaltung
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Bekanntmachung des Bund Deutscher Radfahrer*
Frankfurt, 12. Januar 2018
Anmeldung von nationalen MTB-Teams für die Saison 2018

Hinweis: zu dieser Amtlichen gab es am 26.1. eine Ergänzung!
Zur Ergänzung

Ein nationales MTB-Team besteht aus einem oder mehreren Vereinen. Sportler/Sportlerinnen, die bei einem UCI Team gemeldet sind, dürfen keinem nationalen MTB-Team angehören. Ein nationales MTB-Team bedarf einer besonderen Genehmigung des BDR, die vom 01.03.2018 bis zum letzten Tag des Februars des Folgejahres gültig ist.
Der Antrag zur Bildung eines nationalen MTB-Teams muss spätestens bis zum 30. März 2018 bei der
BDR-Geschäftsstelle gestellt werden. Für später eingehende Anmeldungen wird eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr von 50,- € erhoben.

(a) per Mail:info@bdr-online.org
(b) per Post an: Bund Deutscher Radfahrer e.V.
Referat Leistungssport
Otto-Fleck-Schneise 4
60528 Frankfurt/Main

Die Anmeldung wird nur über das dafür vorgesehene Anmeldeformular akzeptiert.
Anmeldeformular nat. MTB Teams 2018 (word-Datei)

(Das Anmeldeformular 2018 kann auch bei rad-net.de über "Regularien/ Formulare", "Formulare/Downloads" heruntergeladen werden.)

Die Anträge müssen enthalten:
1. Name des nat. MTB-Teams

2. Teamleiter/Ansprechpartner: Name und Anschrift sowie Telefonnummer, Fax oder Email, er muss eine Lizenz gelöst haben.

3. Sportler: Name, UCI-ID, Lizenz-Nummer und Verein der Fahrer
Schriftliche Zustimmung (in deutscher Sprache) des in der Lizenz des Fahrers angegebenen Vereins*
*Fahrermeldung: Ein nat. MTB-Team darf grundsätzlich Sportler aller Kategorien und Disziplinen umfassen: Männer Elite/U 23 - Frauen Elite/U 23 - Junioren U19 - Juniorinnen U19 - Jugend U17 - weibl. Jugend U17 - Masters (gilt nur für Rennen der Kategorie Masters)

4. Werbung und Trikot: Das Trikot des MTB-Teams muss sich von den Vereinstrikots deutlich unterscheiden. Die vorgesehene Werbung ist bei der Beantragung des nat. MTB-Teams anzugeben.
Der Name des Teams und das Design des Trikots können nur für ein nat. MTB-Team verwendet werden. Das Trikotdesign muss als PDF Datei mit der Antragseinreichung übermittelt werden.

5. Gebühr: Nachweis der Überweisung der festgelegten Gebühr. Die Genehmigungsgebühr zur Bildung eines MTB-Teams beträgt 250,00 Euro inkl. 7 % MwSt. Bankverbindung:
- Commerzbank AG Frankfurt/Main
- KtoNr.: 5100 677 00 BLZ: 500 800 00
- Swift-Bic.: DRESDEFFXXX, IBAN: DE24500800000510067700
- mit der Angabe: Meldegebühr nat. MTB-Team 2018, Name des Teams
- bitte die Bankdaten mit angeben

6. Rechnungsadresse (falls abweichend von der Adresse des Teamleiters)
-> Die Genehmigung wird erst erteilt, wenn alle geforderten Unterlagen vorliegen und die Genehmigungsgebühr überwiesen wurde.

• Mit der Anmeldung sind mindestens 3 Aktive zu nennen; Aufstockungen sind bis zur Maximalanzahl von 20 Aktiven möglich. Nachmeldung von Sportlern für ein nat. MTB-Team ist bis zum 30.06.2018 möglich. Ebenso können bis zum 30.06.2018 Fahrer aus dem nat. MTB Team abgemeldet oder ausgetauscht werden. Ein einmal abgemeldeter oder ausgetauschter Fahrer kann in der laufenden Saison nicht mehr in dasselbe nat. MTB Team aufgenommen werden. Für Nachmeldungen, die nach dem 30.06.2018 geschickt werden wird eine Nachmeldegebühr von 20 € erhoben.
• Andere Zusammensetzungen oder eine andere Anzahl der Aktiven werden nach Antrag durch die Kommission Leistungssport-Rennsport gesondert geprüft.
• Ebenfalls auf Antrag können ausländische Aktive in ein nat. MTB-Team aufgenommen werden. Die Kommission Rennsport wird unter Berücksichtigung einer sportfachlichen Einschätzung den Antrag prüfen. Die Anzahl der ausländischen Sportler sollten max. 20 % der Gesamtsportler des nat. MTB-Team nicht überschreiten.
• Jeder Sportler darf nur einem nat. MTB-Team angehören. Sportler, die für ein nat. MTB Team angemeldet sind, können auch gleichzeitig für eine Straßen– oder Bahn Renngemeinschaft angemeldet werden.
• Mit der Zugehörigkeit zu einem nat. MTB-Team erlischt die Startberechtigung des Sportlers für seinen Verein nicht. Bei Streitfällen bzgl. einer Startberechtigung entscheidet der Verein des Sportlers.
• Die BDR Kommission Rennsport behält sich vor, begründete Anträge auf Ausnahmegenehmigungen zu prüfen und gegebenenfalls zu genehmigen.
• Mitglieder eines nat. MTB Teams können in dem Teamtrikot an Wettkämpfen auf der Straße teilnehmen, jedoch nicht an Crossrennen.

NEU:
• Beim Wechsel von Fahrern zwischen zwei Renngemeinschaften in den Klassen Elite Männer und Masters Männer wird eine Wechselgebühr in Höhe von 100,-- € erhoben. Die Meldung eines Sportlers zu seiner ersten RG bleibt ohne Gebühr, ebenfalls die frühere Zugehörigkeit zu einer Nachwuchs-RG.
• Die Kommission Leistungssport-Rennsport bewertet und entscheidet, ob ein Wechsel von Fahrern zwischen zwei Renngemeinschaften vorliegt oder nicht.
• Sportler eines zugelassenen MTB-Teams dürfen das Team-Trikot auch in Rennen auf der Straße fahren.
• Falls mehr als 30% der gemeldeten Fahrer im Besitz einer Straßenlizenz sind, muss ein sportlicher Leiter (mit der entsprechenden Lizenz) angemeldet werden.
• Auf Anfrage kann eine Teambestätigung ausgestellt werden, die gleichzeitig als Auslandsstartgenehmigung verwendet werden kann.
• Ein zugelassenes nationales MTB-Team kann in einer Saison für maximal 3 Betreuer eine Tageslizenz beantragen

gez.:
Günter Schabel, Vizepräsident Leistungssport Patrick Moster, Leistungssportdirektor Fabian Waldenmaier, Koordinator MTB Ingo Sven Linke, Technische Kommission Dieter Pfänder, Beauftragter MTB XCO

Kategorie: Mountainbike
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Bekanntmachung des Bund Deutscher Radfahrer*
Frankfurt, 11. Januar 2018
Generalausschreibungen MTB Nachwuchsbundesliga 2018, Reglement MTB Nachwuchs DM 2018

Hiermit werden die Generalausschreibungen der MTB Nachwuchsbundesliga 2018, Reglement der MTB Nachwuchs DM 2018 veröffentlicht.
Die Ausschreibungen können bei rad-net (www.rad-net.de) unter dem Menüpunkt "Disziplinen", "GAs" abgerufen werden.

GA MTB Nachwuchsbundesliga U15 (pdf-Datei)

GA MTB Nachwuchsbundesliga U17 (pdf-Datei)

Reglement MTB Nachwuchs U15 u. U17 DM (pdf-Datei)

gez.:
Thomas Freienstein, MTB Nachwuchstrainer, Falk Putzke-Schmidt, Referat Leistungssport, Jan Schlichenmaier, Jugendvorstand, Marco Rossmann, Referat Jugend

Kategorie: Mountainbike
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Bekanntmachung des Landesverbands Nordrhein-Westfalen*
Duisburg, 11. Januar 2018
Veränderungen in der Technischen Kommission Rennsport des RSV NRW

Unsere bisherige Vorsitzende der TK Rennsport, Kathrin Rees, ist zum Ende 2017 als Vorsitzende der TK Rennsport aus persönlichen Gründen zurückgetreten.

Mit Wirkung zum 01. Januar 2018 hat das Präsidium des Radsportverbandes NRW Hermann Schiffer (RC Staubwolke Quadrath) zum neuen Vorsitzenden der TK Rennsport ernannt.

Die Aufgaben der TK Rennsport sind auf unserer RSV-NRW-Homepage unter „Verband/TK-Rennsport“ aufgeführt. Sie werden dort sukzessive weiter konkretisiert.

Als weitere Mitglieder gehören der TK Rennsport an:

Matthias Kober
Einsatzplanung und Meldung Kommissärsansetzung an Veranstalter im Bereich Straße/Bahn/Cross und MTB.

Hermann Schiffer
Einsatzplanung Kommissäre, Auswertung Jury-Berichte Bereiche Straße/Bahn/Cross.

Sylvia Schaten
Einsatzplanung Kommissäre, Auswertung Jury-Berichte Bereich MTB.

Jörg Schuckmann
Koordination Kommissäre im Bereich BMX.

gez.:
Josef Göttlicher, Vizepräsident

Kategorie: Verwaltung
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* Hinweis: Für den Inhalt der Amtlichen Bekanntmachungen des Bund Deutscher Radfahrer e.V. (BDR) und dessen Landesverbände ist ausschließlich der BDR bzw. der in der Bekanntmachung angegebene Landesverband verantwortlich.




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