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Bekanntmachung des Landesverbands Schleswig-Holstein*
Elmshorn, 02. Juni 2014
Sperre wegen Nichtbegleichung des Nenngeldes

Hiermit geben wir bekannt, dass nachstehend genannte Sportler wegen Nichtbegleichung des Nenngeldes gemäß Ziffer 4.3.3 (2) BDR-SpO 04/2013 für das Rennen 23zigster Rund um Ascheffel am 29.3.2014 für den Zeitraum vom 05.06.2014 bis einschließlich 18.06.2014 gesperrt sind:

Silvio Jesche, 12.08.1965, Verein/Team: RV Germania Delitzsch e.V., Lizenz: SAC134650, UCI-Code: GER19650812
Danny Ihden, 26.02.1996, verein Berliner TSC Lizenz: BER32248, UCI-Code: GER19960226,

Es wird darauf hingewiesen, dass die Bezahlung des Nenngeldes mit der Sperre nicht abgegolten ist. Der Anspruch gegen die betreffenden Personen bleibt weiterhin bestehen.

gez.:
Stephan Sturm, Vizepräsident Leistungssport

Kategorie: Verwaltung
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Bekanntmachung des Landesverbands Niedersachsen*
Hannover, 28. Mai 2014
Derny-Schrittmacher-Lehrgang in Hannover

Am Mittwoch, 18. Juni 2014, um 18.00 Uhr, findet auf der Radrennbahn Hannover, Wilkenburger Straße 16, 30519 Hannover, ein Schrittmacher-Lehrgang Derny zur Erlangung einer Schrittmacherlizenz statt.

Anmeldungen dazu bis 15.06.2014 an Jürgen Apel (apel-jue@t-online.de).

gez.:
Klaus Tast, Koordinator Kommissäre und Reglements

Kategorie: Bahnrennsport
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Bekanntmachung des Bund Deutscher Radfahrer*
Frankfurt, 27. Mai 2014
Bildung von Renngemeinschaften im Bereich Cross 2014/2015

Eine Renngemeinschaft Cross bedarf einer besonderen Genehmigung des BDR, diese ist gültig für die Cross-Saison 15.09.2014 bis 28.02.2015.

Der Antrag zur Bildung der Renngemeinschaft muss spätestens zum 01. September 2014 bei der BDR-Geschäftsstelle des BDR Otto-Fleck-Schneise 4 in 60528 Frankfurt/M gestellt werden.
Eine Renngemeinschaft besteht aus 4 bis 12 FahrerInnen.

Die Lizenz wird nach Prüfung der Unterlagen erteilt.

Die Anträge müssen enthalten:
- Name und Anschrift sowie Telefonnummer, Fax oder Email des Verantwortlichen der RG.
- Rechnungsadresse
- Bankdaten
- Name der Renngemeinschaft
- Vorgesehene Werbung
- Name, Anschrift und Lizenz-Nummer des Sportlichen Leiters der Mannschaft
- Name, Anschrift, Lizenz-Nummer und Verein der Fahrer
- Schriftliche Zustimmung des in der Lizenz des Fahrer angegebenen Vereins

Antragsformular RG Cross (word-datei)

(Das Anmeldeformular 2014 kann bei rad-net.de über das Hauptmenü unter Regularien/Formulare heruntergeladen werden.)

Renngemeinschaften können in folgender Zusammensetzung gebildet werden:
- Masters (Masters 2/Masters 3/Masters 4/ Masters 1)
- Männer Elite/U 23 (auf Sonderantrag max. 1 Juniorfahrer pro Elite RG)
- Junioren
- Frauen / Juniorinnen
Evtl. andere Zusammensetzungen werden durch die Kommission Rennsport gesondert geprüft.

* Mit der Anmeldung sind mindestens 4 FahrerInnen zur Renngemeinschaft zu melden; Aufstockungen sind bis zum 30.11.2014 bis zur Maximalanzahl 12 möglich.
* Ausländische Sportler können nur Berücksichtigung finden, wenn sie ihren Hauptwohnsitz in Deutschland haben und ihre Lizenz über einen Verein in Deutschland gelöst haben.
* Jeder Sportler darf nur einer Renngemeinschaft angehören. Ein Verein darf in einer Kategorie im männlichen Bereich nur in einer Renngemeinschaft vertreten sein.
* Mit der Zugehörigkeit zu einer Renngemeinschaft erlischt die Startberechtigung des Sportlers für seinen Verein nicht. Bei Streitfällen bzgl. einer Startberechtigung entscheidet der Verein des Sportlers.
* Der Name kann nur für eine Renngemeinschaft verwendet werden.
* Das Trikot kann in einer Altersklasse nur für eine Renngemeinschaft verwendet werden.
* Die Gebühr zur Bildung einer Renngemeinschaft Cross beträgt 250 € inkl. 7% MwSt.
* Beim Wechsel von Fahrern zwischen zwei Renngemeinschaften in den Klassen Elite Männer und Masters Männer wird Wechselgebühr in Höhe von 100,-- € erhoben (Wechsel innerhalb der Saison und zwischen den Saisons). Die Meldung eines Sportlers zu seiner ersten RG bleibt ohne Gebühr, ebenfalls die frühere Zugehörigkeit zu einer Nachwuchs-RG.
Eine Änderung einer RG besteht, wenn sich alle Sponsoren und die Teamandresse geändert haben.

Renngemeinschaften Cross dürfen als solche nur bei Cross-Rennen starten.

Die RG gilt erst als genehmigt, wenn alle sportlichen Voraussetzungen erfüllt sind und die Genehmigungsgebühr überwiesen wurde.

gez.:
Walter Röseler, Beauftragter Cross; Falk Putzke-Schmidt, Referat Leistungssport

Kategorie: Cyclo-Cross
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Bekanntmachung des Bund Deutscher Radfahrer*
Frankfurt, 27. Mai 2014
Termine Deutschlandcup Cross 2014/2015, Termin LVM Cross

Hiermit werden die Termine für den Deutschlandcup Cross 2014/2015 veröffentlicht.

Datum LV Ort
So 05. Okt HAM, Hamburg
So 19. Okt NDS, Lohne
Sa 25. Okt BAD, Mannheim (C2)
So 26. Okt RLP, Queidersbach
Sa 01. Nov BRA, Kleinmachnow
So 02. Nov NDS, Bad Salzdetfurth
Sa 15. Nov WTB, Vaihingen
So 16. Nov WTB, Magstadt
So 07. Dez HES, Bensheim
Sa 27. Dez NRW, Herford
So 28. Dez NDS, Vechta (DM Kurs 2016)

Die Termine können bei rad-net unter dem Menüpunkt Disziplinen/Querfeldein/ Deutschlandcup abgerufen werden.

Der Termin für die Landesverbandsmeisterschaften Cross wurde auf den 29. und 30. November 2014 festgelegt.

gez.:
Walter Röseler, Beauftragter Cross; Falk Putzke-Schmidt, Referat Leistungssport

Kategorie: Cyclo-Cross
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Bekanntmachung des Bund Deutscher Radfahrer*
Frankfurt, 26. Mai 2014
LV- Fachwartetagungen Kunstradsport und Radball/-polo

Die LV-Fachwartetagungen Kunstradsport und Radball/-polo finden am Samstag, 21.06.2014 in der Sportschule des LSB Hessen, Otto-Fleck-Schneise, 60528 Frankfurt am Main statt.

Beginn: 10:00 Uhr

Hierzu laden wir recht herzlich ein.

Die Tagesordnung mit diversen Unterlagen der einzelnen Fachschaften wird gesondert zugestellt.

gez.:
Harry Bodmer, BDR Vizepräsident; Silke Woelke, Koordinator Kunstradsport; Marco Rossmann, BDR-Geschäftsstelle, Patrick Meier, BDR Kommissärs-Obmann

Kategorie: Hallenradsport
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Bekanntmachung des Bund Deutscher Radfahrer*
Frankfurt, 22. Mai 2014
Änderungen zu Breitensportveranstaltungen

Gegenüber dem Abdruck im Breitensportkalender 2014 ergeben sich auf Wunsch der Ausrichter und mit Genehmigung des betreffenden Landesverbandes nachstehende Änderungen. Wir bitten um Beachtung.

Änderungen zu Breitensportveransaltungen (pdf)...

gez.:
Peter Koch, Vorsitzender Kommission Breitensport; Horst Schmidt, Koordinator Radtourenfahren; Bruno Nettesheim, Ref. Breitensport

Kategorie: Breitensport
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Bekanntmachung des Landesverbands Niedersachsen*
Hann, 21. Mai 2014
Aufhebung einer veröffentlichten Startsperre

Die mit Mitteilung vom 16.05.2014 veröffentlichte Startsperre gegen den Sportler Daniel Holst, WSV Clausthal-Zellerfeld, UCI-Code GER 19800802, wird mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Die Ordnungsstrafe wurde von diesem beglichen!

gez.:
Doris Dietrich, Geschäftsstelle Radsportverband Niedersachsen e.V.

Kategorie: Verwaltung
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Bekanntmachung des Landesverbands Nordrhein-Westfalen*
Duisburg, 20. Mai 2014
Zulassung zum Sportbetrieb

Die Vereine

- Neusser RV
- ASC 09 Dortmund - Rennsport

werden nach Erfüllung ihrer Verpflichtungen wieder uneingeschränkt zum
Sportbetrieb zugelassen.

gez.:
Toni Kirsch, Präsident; Stefan Rosiejak, Geschäftsstellenleiter

Kategorie: Verwaltung
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Bekanntmachung des Landesverbands Niedersachsen*
Hannover, 16. Mai 2014
Sperre wegen Nichtbegleichung einer Ordnungsstrafe

Hiermit geben wir bekannt, dass der Rennsportler Daniel Holst, UCI-Code GER 19800802, WSV Clausthal-Zellerfeld, wegen Nichtbegleichung einer Ordnungsstrafe gemäß Strafenkatalog 030 (WB Straßenrennsport 04/2014) bis zum Eingang des Strafgeldes in Höhe von 31,00 € für alle Rennsportveranstaltungen gesperrt ist.

gez.:
Doris Dietrich, Geschäftsstelle Radsportverband Niedersachsen e.V.

Kategorie: Verwaltung
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Bekanntmachung des Landesverbands Nordrhein-Westfalen*
Duisburg, 15. Mai 2014
Auschluss vom Sportbetrieb

Folgende Vereine müssen leider aufgrund der fehlenden Mitgliedermeldung für 2014 vom Sportbetrieb ausgeschlossen werden:

LAC Rhein-Erft Nörvenich
Lenneper Schwimmverein
Cycling Team Wuppertal
Neusser RV
DSW 21/DEW 21 Dortmund
ASC 09 Dortmund Aplerbeck - RTF
Radsportfreunde Oberberg
TV Goch
Crefelder Bicycle Club
RV "Frisch-Auf" Buer
Westfalia Gemen - Radsport

Die o.g. Vereine können keine Veranstaltungen innerhalb des Terminkalenders des Radsportverbandes NRW und des BDR durchführen, da kein Versicherungsschutz im Rahmen der Veranstalterhaftplicht besteht. Mitglieder dieser Vereine verfügen ebenfalls über keinen Versicherungsschutz.

gez.:
Toni Kirsch, Präsident; Stefan Rosiejak, Geschäftsstellenleiter

Kategorie: Verwaltung
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* Hinweis: Für den Inhalt der Amtlichen Bekanntmachungen des Bund Deutscher Radfahrer e.V. (BDR) und dessen Landesverbände ist ausschließlich der BDR bzw. der in der Bekanntmachung angegebene Landesverband verantwortlich.




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