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Bekanntmachung des Landesverbands Niedersachsen*
Hannover, 04. Dezember 2018
Einberufung und vorläufige Tagesordnung zur Mitgliederversammlung 2019

Einberufung und vorläufige Tagesordnung zur Mitgliederversammlung 2019 des Radsportverbandes Niedersachsen e.V. am 9. März 2019 in Laatzen

Gemäß der Satzung des Radsportverbandes Niedersachsen e.V. wird hiermit die ordentliche Mitgliederversammlung des Radsportverbandes Niedersachsen e.V. für Samstag, 09. März 2019, nach Laatzen einberufen. Die Mitgliederversammlung ist nicht öffentlich. Zutritt haben nur die gemeldeten Delegierten der Vereine, die Mitglieder des Hauptausschusses und des Verbandsrates, die Mitglieder des Jugendvorstandes, die Revisoren, die Mitglieder des Verbandssport- und Schiedsgerichtes, die Ehrenpräsidenten, Ehrenmitglieder und Einzelmitglieder sowie eingeladene Gäste. Mitglieder der Vereine, die keine Delegierten sind, können an der Mitgliederversammlung als Gäste teilnehmen. Sie haben kein Stimm- und Rederecht.

Tagungsort:
Hotel Restaurant Erbenholz, Peiner Straße 100, 30880 Laatzen
Ausrichtender Verein: Stahlrad Laatzen von 1897 e. V.

Beginn: 14:00 Uhr

Tagesordnung:
1. Begrüßung, Eröffnung und Beschluss der Tagesordnung
2. Grußwort der Gäste
3. Feststellung der anwesenden Stimmberechtigten
4. Wahl von zwei Schriftführern und von fünf Stimmenzählern
5. Genehmigung des Protokolls der Mitgliederversammlung vom 04. März 2017
6. Ehrungen
7. Berichte
7.1 des Präsidiums und der Koordinatoren
7.2 Aussprache über die Berichte
7.3 Bericht der Revisoren
8. Anträge zu Satzungsänderungen
9. Wahl eines Versammlungsleiters zur Entlastung des Hauptausschusses und des Verbandsrates
9.1 Pause
10. Wahlen und Bestätigungen
10.1 Stellvertretender Präsident
10.2 Vizepräsident Leistungssport Rennsport und Offroad
10.3 Vizepräsident Breitensport
10.4 Koordinator Radrennsport
10.5 Koordinator MTB
10.6 Koordinator BMX
10.7 Koordinator Radball und Radpolo
10.8 Koordinator Kunstradsport
10.9 Koordinator Trial
10.10 Koordinator Breitensport
10.11 Koordinator RTF und CTF
10.12 Koordinator Radwanderfahren
10.13 Koordinator Anti-Doping (Anti-Doping-Beauftragter)
10.14 Koordinator Kommissäre und Reglements
10.15 Koordinator Kommunikation und Medien
10.16 Koordinator Behindertenradsport/Paraycling
10.17 Revisor
10.18 Ersatzrevisor
10.19 Bestätigung Vorsitzenden der Radsportjugend
10.20 Stellvertretender Vorsitzender VSSG
10.21 2 Schiedsrichter VSSG
11. Genehmigung des Haushaltsplanes für 2019
12. Beschlussfassung über eingegangene Anträge
13. Festsetzung und Fälligkeit der Beiträge
14. Wahl des Ausrichters der Mitgliederversammlung 2021
15. Schlusswort


Stimmrecht: Nach § 10 Ziffer 13 c der Satzung erhalten Mitgliedsvereine und Radsportabteilungen für je angefangene 10 BDR-Mitglieder eine Stimme, die durch Delegierte wahrgenommen werden kann. Ein Delegierter kann bis zu 7 Stimmen vertreten. Nur Delegierte, die durch ihren vertretungsberechtigten Vereinsvorstand (§26 BGB) dem Radsportverband schriftlich gemeldet worden sind, sind auch stimmberechtigt. Entsprechende Unterlagen werden den Vereinen rechtzeitig zugehen. Je eine Stimme haben die stimmberechtigten Mitglieder des Hauptausschusses und die Ehrenmitglieder. Stimmenübertragung ist unzulässig. Das Stimmrecht kann nur wahrgenommen werden, wenn seitens des Mitgliedes keine angemahnten Verpflichtungen dem Verband gegenüber bestehen.

Anträge: Anträge zur Mitgliederversammlung am 9. März 2019 müssen schriftlich mit Begründung und unterschrieben vom Antragssteller bis zum 25. Januar 2019 in der Geschäftsstelle des Radsportverbandes Niedersachsen, Maschstr. 20, 30169 Hannover, vorliegen. Später eingehende Anträge können nur noch als Dringlichkeitsanträge berücksichtigt werden. Anträge können von Vereinen, Kreisen, Regionen, Bezirken, den Organen sowie dem Vorstand der Radsportjugend eingereicht werden.

Hauptausschuss: Am Samstag, dem 09. März 2019, um 10:00 Uhr, findet ebenfalls in Laatzen die Sitzung des Hauptausschusses statt. Zutritt haben nur die Mitglieder des Hauptausschusses und eingeladene Gäste. Die Tagesordnung wird den Mitgliedern des Hauptausschusses rechtzeitig zugehen. Anträge an den Hauptausschuss zu Ordnungen müssen schriftlich mit Begründung und unterschrieben vom Antragssteller bis zum 8. Februar 2019 in der Geschäftsstelle des Radsportverbandes Niedersachsen, Maschstr. 20, 30169 Hannover, vorliegen. Später eingehende Anträge können nur noch als Dringlichkeitsanträge berücksichtigt werden. Anträge zu Ordnungen können von den Fachkonferenzen, Vereinen, Kreisen, Regionen, Bezirken, den Organen des Radsportverband Niedersachsen e.V. gemäß § 9, Ziff. 2 bis Ziff. 4 und dem Vorstand der Radsportjugend eingereicht werden.

gez.:
Zech, Präsident Radsportverband Niedersachsen e.V.

Kategorie: Verwaltung
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Bekanntmachung des Bund Deutscher Radfahrer*
Frankfurt, 04. Dezember 2018
Generalausschreibung Renngemeinschaften Straße 2019

Eine Renngemeinschaft Straße bedarf einer besonderen Genehmigung, diese vom 01.03.2019 bis zum 31.12.2019 gültig.
Der Antrag zur Bildung der Renngemeinschaft muss spätestens zum 30. März 2019 bei der BDR-Geschäftsstelle gestellt werden. Verspätete Anmeldungen werden mit einer zusätzlichen Gebühr von 50,- € belegt

Die Anträge müssen enthalten:

- Name der Renngemeinschaft
- Teamleiter: Name und Anschrift sowie Telefonnummer, Fax oder Email, er muss eine Lizenz gelöst haben.
- Sportliche Leiter: Name, Anschrift, Geb. Datum, UCI-ID, Nationalität und Verein, sie müssen eine entsprechende Lizenz gelöst haben.
- Sie können nicht gleichzeitig Sportler und Sportlicher Leiter der RG innerhalb eines Rennens sein.
- Ein Sportlicher Leiter kann auch Teamleiter sein.
- Rechnungsadresse unbedingt angeben (falls abweichend von der Adresse des Teamleiters)
- Bankdaten (IBAN, BIC)
- Vorgesehene Werbung
- Fahrer: Name, Anschrift, Geb. Datum, UCI-ID, Nationalität und Verein
- Schriftliche Zustimmung des in der Lizenz des Fahrer angegebenen Vereins
- Nachweis der Überweisung der festgelegten Gebühr (€ 250,00)
Commerzbank AG Frankfurt/Main, BIC: COBADEFFXXX, IBAN: DE24 5008 0000 0510 0677 00 mit der Angabe: RG-Meldegebühr 2019, Name RG

-> Die Genehmigung wird erst erteilt, wenn alle geforderten Unterlagen vorliegen und die Genehmigungsgebühr überwiesen wurde.

Anmeldeformular Straße RG... (word-Datei)


Eine Renngemeinschaft darf grundsätzlich nur Sportler einer Kategorie umfassen:
- Männer Elite/U23
- U23
- Männer Elite
- Frauen Elite/U23
- Junioren
- Juniorinnen
- Masters (gilt nur für Rennen der Kategorie Masters)

Evtl. andere Zusammensetzungen werden nach Antrag durch die Kommission Leistungssport-Rennsport gesondert geprüft.

Eine Renngemeinschaft besteht mindestens aus zwei Vereinen. Männer Elite/U 23 und Frauen, die bei einer UCI-Sportgruppe gemeldet sind, dürfen keiner Renngemeinschaft angehören.
* Mit der Anmeldung sind mindestens 6 Aktive zur Renngemeinschaft zu melden; Aufstockungen sind bis zur Maximalanzahl 14 möglich. Die letzte Nachmeldung von Sportlern zur RG ist am 30.06.2019 möglich. Für Nachmeldungen, die nach dem 30.06.2019 geschickt werden wird eine Nachmeldegebühr von 20 € erhoben.
* Ebenso können bis zum 30.06.2019 Fahrer aus der RG abgemeldet oder ausgetauscht werden (Wechselgebühr). Ein einmal abgemeldeter oder ausgetauschter Fahrer kann in der laufenden Saison nicht mehr dieselbe RG aufgenommen werden.
* Deutsche Aktive können nur für eine Renngemeinschaft im BDR berücksichtigt werden, wenn sie ihre Lizenz über den Bund Deutscher Radfahrer lösen.
* Ausländische Sportler können nur Berücksichtigung finden, wenn sie ihren Hauptwohnsitz in Deutschland haben und ihre Lizenz über einen Verein in Deutschland gelöst haben
* Jeder Sportler darf nur einer Renngemeinschaft angehören. Bei Renngemeinschaften der Nachwuchsklassen kann ein Verein in einer Altersklasse Sportler nur für eine Renngemeinschaft abstellen. In den Altersklassen Männer U23/Elite, Senioren und Frauen kann ein Verein Sportler an mehr als eine Renngemeinschaft abstellen. Andere Regelungen werden durch die Kommission Leistungssport-Rennsport geklärt und als „Amtliche Nachricht“ veröffentlicht.
* Mit der Zugehörigkeit zu einer Renngemeinschaft erlischt die Startberechtigung des Sportlers für seinen Verein nicht. Bei Streitfällen bzgl. einer Startberechtigung entscheidet der Verein des Sportlers.
* Das Trikot der Renngemeinschaft muss sich von den Vereintrikots deutlich unterscheiden. Die vorgesehene Werbung ist bitte anzugeben. Das Layout des RG-Trikots und das der beteiligten Vereine ist einzureichen.
* Der Name und das Trikot können nur in einer Altersklasse für eine Renngemeinschaft verwendet werden.
* Das Trikot der RG kann nur bei Straßenwettbewerben getragen werden.
* Beim Wechsel von Fahrern zwischen zwei Renngemeinschaften in den Klassen Elite Männer und Masters Männer wird eine Wechselgebühr in Höhe von 100,-- € erhoben. Die Meldung eines Sportlers zu seiner ersten RG bleibt ohne Gebühr, ebenfalls die frühere Zugehörigkeit zu einer Nachwuchs-RG.
Die Kommission Leistungssport-Rennsport bewerten und entscheiden, ob ein Wechsel von Fahrern zwischen zwei Renngemeinschaften vorliegt oder nicht.
* Renngemeinschaften Straße dürfen als solche nur an Wettbewerben gemäß WB Strasse starten.

Das ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular ist zu senden an:
info@bdr-online.org

gez.:
Dr. Peter Pagels, Koordinator Straße; Falk Putzke-Schmidt, Referat Leistungssport

Kategorie: Straßenrennsport
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Bekanntmachung des Bund Deutscher Radfahrer*
Frankfurt, 03. Dezember 2018
Anmeldungen DM Omnium

Aufgrund von technischen Problemen konnten Meldungen für die Deutsche Meisterschaft Omnium Elite Männer, Frauen U19 m/w in Frankfurt/Oder, die nach dem 21.11.2018 über die Meldeadresse dm-meldungen@bdr-online.org getätigt wurden, nicht aufgenommen werden. Betreffende Sportlerinnen und Sportler müssen ihre Meldung nochmals an folgende E-Mail Adresse (meldungen@rad-net.de) oder über den Online-Meldebutton in der Ausschreibung abgeben. Meldeschluss ist der 6. Dezember.

Meldungen, die bereits über das Online-Meldesystem in der Ausschreibung auf rad-net getätigt wurden, sind aufgenommen worden.

Ausschreibung DM Omnium ...

gez.:
Klaus Tast, Koordinator Bahn; Falk Putzke-Schmidt; Referat Leistungssport

Kategorie: Bahnrennsport
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Bekanntmachung des Landesverbands Nordrhein-Westfalen*
Duisburg, 03. Dezember 2018
NRW Terminkalender Straße 2019

Hiermit wird der Terminkalender NRW 2019 für den Straßenrennsport veröffentlicht. Wir bitten um Beachtung.

NRW-Kalender für Straßenrennsport 2019 (pdf-Datei)

gez.:
Hermann Schiffer, Beauftragter Terminkalender NRW

Kategorie: Straßenrennsport
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Bekanntmachung des Bund Deutscher Radfahrer*
Frankfurt, 03. Dezember 2018
Trial: Fort- und Neuausbilung zum Fahrtleiter, Schiedsrichter und Organisationsleiter

Zu unserer im März 2019 stattfindenden Neuausbildung zum Fahrtleiter, Schiedsrichter und Organisationsleiter darf ich Sie/Euch ganz herzlich einladen.

Datum: 16. & 17.03.2019

Ort: 33729 Bielefeld, Grafenheider Straße 79, Clubhaus des MSC Brake

Lehrgangsgebühr: Die Teilnahme am Lehrgang ist kostenlos

Unterkunft: Evtl. Übernachtungskosten hat der Teilnehmer zu tragen
http://waldpension-bielefeld.de/
https://www.jugendherberge.de/jugendherbergen/bielefeld-626/portraet/
https://www.milserkrug.de/

Verpflegung: Verpflegungskosten hat der Teilnehmer zu tragen. In 500m Entfernung zum Clubhaus befindet sich die Bäckerei Sundermann sowie die Fleischerei Frodenau. Bei beiden Unternehmen kann ein Mittagessen organisiert werden.

gez.:
Wolfgang Wobbe, BDR Trial Kommission

Kategorie: Trial
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Bekanntmachung des Bund Deutscher Radfahrer*
Frankfurt, 29. November 2018
BDR Nominierungsnormen Weltmeisterschaften Bahn Kurzzeit Frauen, Männer 2019

Hiermit werden die Nominierungsnormen für die Weltmeisterschaften Bahn Kurzzeit Frauen, Männer vom 27.02.-03.03.2019 in Pruszkow veröffentlicht.

BDR-Nominierungsnormen WM Bahn Kurzzeit Männer und Frauen (pdf-datei)

gez.:
Patrick Moster, Leistungssportdirektor; Detlef Uibel, Bahn KZ Bundestrainer

Kategorie: Bahnradsport
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Bekanntmachung des Bund Deutscher Radfahrer*
Frankfurt, 29. November 2018
Ausbildung zum Derny-Schrittmacher in Frankfurt/Oder

Der Bund Deutscher Radfahrer bietet am 22.12.2018, Beginn 11 Uhr, auf der Radrennbahn Frankfurt/Oder eine theoretische und praktische Ausbildung zum Derny-Schrittmacher an.

Bei erfolgreicher Teilnahme wird eine Bescheinigung ausgestellt, die berechtigt eine Derny-Schrittmacher-Lizenz zu lösen. Die Teilnehmer müssen mindestens 18 Jahr alt sein.

Die Lehrgangsleitung übernimmt UCI-Kommissär Christian Magiera. Anmeldung erfolgt bis zum 20.12.2018 per E-Mail an christian.magiera@gmx.de. Die Lehrgangsgebühr beträgt 50 Euro, die beim Lehrgangsleiter in bar zu entrichten ist.


gez.:
Technische Kommission, Referat Bahn

Kategorie: Bahnrennsport
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Bekanntmachung des Landesverbands Mecklenburg-Vorpommern*
Schwerin, 28. November 2018
Stellenausschreibung Landestrainer / Landestrainerin Radsport

Die LSB Personlmanagement gGmbH beabsichtigt zum nächstmöglichen Termin die Stelle eines/r Landestrainers / Landestrainerin in der Sportart Radsport (Bahn/Kurzzeit) zu besetzen.

Die Stelle ist zunächst als Krankheitsvertretung befristet, eine Dauerbeschäftigung wird aber angestrebt.

Zur Stellenausschreibung (pdf-Datei)

gez.:
Falk Radisch, Präsident; Andre Quaisser, Vizepräsident Organisation gez. Kristina Richter, Geschäftsstelle

Kategorie: Verwaltung
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Bekanntmachung des Landesverbands Hamburg*
Hamburg, 27. November 2018
Neuausbildung zum Erwerb einer Trainer C-Lizenz –Update Termine-

Nachtrag zur Bekanntmachung vom 14.November 2018

Der Radsport-Verband Hamburg e.V. führt im Januar und Februar 2019 eine Ausbildung zum Erwerb einer Trainer C Lizenz durch. (Schwerpunkt Radrennsport).

Teilnahmevoraussetzungen Trainer C:
Mindestalter 17 Jahre, Absolvierung des Grund- und Aufbaulehrganges Fachübungsleiter (15 LE, kann beim HSB oder anderen LSB absolviert werden), mindestens zweijährige Funktion/Aktiven Laufbahn im Radsportverein (Bestätigung durch Verein), BDR-Mitgliedschaft, Erste-Hilfe-Ausbildung (Nachweis nicht älter als zwei Jahre).

Lehrgangsort: Hamburg, genauer Tagungsort und Beginn wird noch bekanntgegeben.

Termine:
1 WE 11.01. bis 13.01.2019 (Hamburg)
2 WE 18.01. bis 19.01.2019 (Hamburg) -Änderung-
3 WE 01.02. bis 03.02.2019 (Lüneburg)
4 WE 08.02. bis 10.02.2019 (Hamburg, Prüfung) –Änderung-

Kosten:
200,00 € pro Person für Mitglieder in Vereinen des Radsport-Verbands Hamburg
300,00 € für Mitglieder anderer LV.

Die Preise verstehen sich ohne Übernachtung und Verpflegung.

Interessenten wenden sich bitte bis zum 28. Dezember 2018 per-Email unter Angabe von Namen und Verein, an die Geschäftsstelle vom Radsport-Verband Hamburg

Email: harald.lerche@radsport-hh.de

gez.:
Heinz-Harald Lerche, LV-Hamburg

Kategorie: Verwaltung
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Bekanntmachung des Bund Deutscher Radfahrer*
Frankfurt, 26. November 2018
Änderungen zu Breitensportveranstaltungen 2018 (39-40)

Gegenüber dem Abdruck im Breitensportkalender 2018 ergeben sich auf Wunsch der Ausrichter und mit Genehmigung des betreffenden Landesverbandes nachstehende Änderungen. Wir bitten um Beachtung.

Änderungen zu Breitensportveranstaltungen (pdf)...

gez.:
Peter Koch, Vorsitzender Kommission Breitensport, Horst Schmidt, Koordinator Radtourenfahren, Bruno Nettesheim, Ref. Breitensport

Kategorie: Breitensport
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* Hinweis: Für den Inhalt der Amtlichen Bekanntmachungen des Bund Deutscher Radfahrer e.V. (BDR) und dessen Landesverbände ist ausschließlich der BDR bzw. der in der Bekanntmachung angegebene Landesverband verantwortlich.




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