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Bekanntmachung des Landesverbands Hamburg*
Hamburg, 20. Dezember 2024
Vorankündigung der ordentlichen Mitgliederversammlung des Radsport-Verband Hamburg e.V.

Gemäß § 9 Ziffer 5 der Satzung des Radsport-Verband Hamburg e.V. wird hiermit die ordentliche Mitgliederversammlung einberufen. Teilnahmeberechtigt sind nach § 9 Abs. 2 die nach Maßgabe der Ziffer 12 entsandten Delegierten, sowie Revisoren, Ehrenmitglieder und Ehrenpräsidenten. Mitglieder der Vereine, die keine Delegierten sind, können an der Mitgliederversammlung teilnehmen, haben aber kein Stimmrecht. Die Versammlung ist nicht öffentlich, das heißt; Personen, die keine Mitglieder des RVH sind, dürfen nur als Gäste teilnehmen, wenn ihnen die Teilnahme gestattet wird.

Datum: Sonntag, der 02.03.2025
Tagungsort: Betriebssportverband Hamburg, Wendenstr. 120, 20537 Hamburg
Beginn: 10:00 Uhr

Vorankündigung mit Tagesordnung (PDF)

gez.:
Kathi Sigmund Präsidentin; Ilka Kunz, Geschäftsführung

Kategorie: Verwaltung
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Bekanntmachung des Bund Deutscher Radfahrer*
Frankfurt, 19. Dezember 2024
Bundeshauptversammlung 2025 - BHV 2025

Die Bundeshauptversammlung 2025 wird hiermit gemäß § 10, Ziff. 3 der BDR-Satzung einberufen.

Tag: Samstag, den 05. April 2025
Beginn: 10:00 Uhr
Ort: Maritim Hotel Würzburg, Pleichertorstraße 5, 97070 Würzburg

Die Standard-Tagesordnung ist beigefügt.

BHV 2025 - Tagesordnung (PDF)

Wir weisen schon heute darauf hin, dass bei der BHV auch Satzungsänderungen vorgesehen sind.

Die Paragraphen der vorgesehenen Anträge zu Satzungsänderungen werden mit der vorläufigen Tagesordnung, die satzungsgemäß bis spätestens zum 07. Februar 2025 veröffentlicht wird, bekannt gegeben.

Anträge zur BHV müssen, ebenfalls nach §10. Ziff. 6 und Ziff. 7 der BDR-Satzung spätestens bis zum 22. Februar 2025 bei der Bundesgeschäftsstelle vorliegen.

Senden Sie bitte die Anträge vorab per E-Mail an das Generalsekretariat unter folgender Adresse: martin.wolf@bdr-online.org

gez.:
Rudolf Scharping, Präsident; Martin Wolf, Generalsekretär

Kategorie: Verwaltung
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Bekanntmachung des Landesverbands Mecklenburg-Vorpommern*
Schwerin, 19. Dezember 2024
Einberufung der 27. Landesdelegiertenkonferenz des RSV MV e.V.

Hiermit berufe ich die 27. Landesdelegiertenkonferenz des RSV MV e.V. zum
02.03.2025 nach Güstrow ein.

Ort: Sportschule Güstrow ( Hörsaal ), Zum Niklotstadion 1, 18273 Güstrow
Beginn: 13.00 Uhr

Tagesordnung:
1. Eröffnung und Begrüßung
2. Ehrungen
3. Feststellen der Beschlussfähigkeit
4. Genehmigung des Protokoll der XXVI. LDK 2023
5. Entgegennahme Berichte Präsidium
5.1 Präsident
5.2 Vizepräsident Wirtschaft und Finanzen
5.3 Geschäftsstelle
5.4 FW Breitensport
5.5 FW Kunstradfahren
5.6 FW Radball
5.7 FW BMX Freestyle
6. Kassenprüfbericht und Entlastung des Präsidium
7. Vorstellen und Genehmigung des Haushaltsplan 2025
8. Aussprache zu den Berichten
9. Beratung und Beschlussfassung eingegangener Anträge
10. Satzungsänderungen
11. Wahl des Wahlleiters
12. Wahlen laut Satzung
12.1 Vizepräsident Wirtschaft und Finanzen
12.2 Vizepräsident Organisation
12.3 Landesgildemeister
13. Schlusswort

Gemäß § 12 Absatz 2 der Satzung sind Anträge an die Landesdelegiertenkonferenz und Vorschläge für die Besetzung der zur Wahl stehenden Ämter mit schriftlicher Begründung bis zum 31. Januar 2025 an die Geschäftsstelle des RSV MV einzureichen.

Vorschläge für Ehrungen durch den RSV MV sind bis zum 31.01.202 schriftlich mit kurzer Begründung an die Geschäftsstelle einzureichen.

gez.:
Tom Rogall, Präsident

Kategorie: Verwaltung
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Bekanntmachung des Bund Deutscher Radfahrer*
Frankfurt, 19. Dezember 2024
Generalausschreibung Renngemeinschaften Straße 2025

Eine Renngemeinschaft (RG) Straße bedarf einer besonderen Genehmigung, die vom 01.03.2025 bis zum 31.12.2025 gültig ist. Die Genehmigung erfolgt für den Start an deutschen Rennen. Für ausländische Rennen obliegt die Zulassung dem jeweiligen ausländischen Verband bzw. zuständigen Kommissär.

Der Antrag zur Bildung der Renngemeinschaft muss spätestens zum 30. März 2025 bei der German Cycling-Geschäftsstelle gestellt werden. Für später eingehende Anmeldungen wird eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr von 50 € (inkl. 7 % MwSt.) erhoben.

Voraussetzungen
Alle für eine RG gemeldeten Mitglieder müssen im Besitz einer aktuellen Lizenz sein.
Erforderliche Angaben im Antrag
1. Name der Renngemeinschaft
2. Teamleiter:
- Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, UCI-ID
3. Sportliche Leiter:
- Name, Anschrift, Geburtsdatum, UCI-ID, Nationalität, Verein
- Hinweis: Sportliche Leiter müssen eine entsprechende Lizenz besitzen und dürfen nicht gleichzeitig als Fahrer agieren. Ein sportlicher Leiter kann auch Teamleiter sein.
4. Rechnungsadresse (falls abweichend von der Adresse des Teamleiters)
5. Bankverbindung: Kontoinhaber, IBAN, BIC
6. Vorgesehene Werbung
7. Layout der RG-Trikots und der Vereinstrikots (farbige Datei erforderlich)
8. Fahrer:
- Name, Anschrift, Geburtsdatum, UCI-ID, Nationalität, Verein
- Schriftliche Zustimmung des in der Lizenz angegebenen Vereins
9. Genehmigungsgebühr:
- Die Gebühr beträgt 280 € (inkl. 7 % MwSt.).

Nach Eingang der Anmeldeunterlagen erstellt German Cycling eine Rechnung und versendet diese an den Antragsteller. Der Überweisungsbeleg ist an info@bdr-online.org zu senden. Die Genehmigung wird erst erteilt, wenn alle Unterlagen vorliegen und die Gebühr entrichtet wurde. Der Antrag und die Vereinsfreigaben sollten in einer gemeinsamen PDF-Datei versandt werden.

Das Anmeldeformular RG Straße 2025 steht wie folgt als Dokument zur Verfügung:

Anmeldeformular RG Straße 2025 (DOC)

Zusammensetzung der Renngemeinschaft
• Eine RG darf grundsätzlich nur Sportler einer Kategorie umfassen:
- Männer Elite/U23
- Frauen Elite/U23
- Masters (gilt nur für Rennen der Kategorie Masters)
- Nachwuchsbereich (U19 m/w): geschlechterübergreifende RGs sind möglich
Andere Zusammensetzungen werden auf Antrag von der Kommission Leistungssport-Rennsport geprüft.
• Eine RG besteht mindestens aus zwei Vereinen.
• Sportler der Kategorien Männer Elite/U23 und Frauen Elite/U23, die bei einer UCI-Sportgruppe gemeldet sind, dürfen keiner RG angehören (gemäß UCI-Reglement).

Zusätzliche Regeln und Fristen
1. Meldung von Sportlern:
- Mindestens 6 Aktive sind bei der Anmeldung zu melden.
- Aufstockungen bis maximal 14 Sportler sind möglich.
- Letzte Nachmeldung: 30.06.2025 (Nachmeldegebühr: 20 € inkl. 7 % MwSt.).
2. Abmeldung/Austausch von Fahrern:
- Bis zum 30.06.2025 möglich (Wechselgebühr).
- Abgemeldete oder ausgetauschte Fahrer können in der laufenden Saison nicht mehr in dieselbe RG aufgenommen werden.
3. SportlerInnen mit einer Lizenz über einen dt. Verein:
4. Deutsche und Ausländische SportlerInnen mit einer Lizenz über einen ausländischen Verband:
- Können auf Antrag zugelassen werden (Gebühr: 50 € inkl. 7 % MwSt. pro Sportler).
- Müssen entsprechenden Versicherungsnachweise für den Start an dt. Rennen und vorlegen.
5. Ein Sportler darf nur einer Straßen-RG angehören (eine Meldung für eine Bahn RG oder nat. MTB Team ist parallel möglich).
6. Vereinszugehörigkeit:
- Nachwuchsklassen U19 m/w: Ein Verein kann nur FahrerInnen an eine RG abgeben.
- Übrige Klassen: Ein Verein kann Sportler an mehrere RGs abstellen.

Weitere Bestimmungen
• Das RG-Trikot muss sich deutlich von den Vereinstrikots unterscheiden.
• Name und Trikot können nur in einer Altersklasse verwendet werden.
• Das Trikot der RG darf nur bei Straßenwettbewerben getragen werden.
• Wechselgebühr für Fahrer zwischen zwei RGs (Elite/Masters): 100 € inkl. 7 % MwSt.

Die Kommission Leistungssport-Rennsport entscheidet, ob ein Wechsel vorliegt.
Teilnahmebedingungen
Renngemeinschaften Straße dürfen nur an Wettbewerben gemäß WB-Straße starten.

gez.:
Dr. Peter Pagels, Koordinator Straße; Falk Putzke-Schmidt, Referat Leistungssport

Kategorie: Straßenrennsport
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Bekanntmachung des Landesverbands Württemberg*
Stuttgart, 17. Dezember 2024
Save the Date: Rennsport Jury Aus- und Fortbildung

Der Württembergische Radsportverband (WRSV) führt für Mitglieder des WRSV (in Absprache ist die Teilnahme von Mitgliedern aus anderen Landesverbänden möglich) am Samstag, den 15.02.2025 eine Neuausbildung für Rennsport-Kommissärinnen und -Kommissäre durch.

Am selben Tag werden auch Fortbildungen für die bereits tätigen Kommissärinnen und Kommissäre, sowie für die LV-Kommissärinnen und Kommissäre durchgeführt. Die detaillierte Ausschreibung folgt unmittelbar im Neuen Jahr. Bitte merken Sie sich schon jetzt den Termin vor.

gez.:
Martin Kudec und Dieter Pfänder, Jury-Obleute der WRSV-Kommissionen Radrennsport und MTB

Kategorie: Verwaltung
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Bekanntmachung des Landesverbands Rheinland-Pfalz*
Kaiserslautern, 17. Dezember 2024
Erst-, Fort- und Weiterbildung von (LV-)Kommissäre (m/w/d) Rennsport Straße, Bahn, Cyclo-Cross, MTB - Keine Neuausbildung LV-Kommissäre

Der Radsportverband Rheinland-Pfalz führt am 22. Februar 2025 zum einen die Erstausbildung zum Kommissär (m/w/d), sowie die Fortbildung der (LV-)Kommissäre (m/w/d) (je 8 LE) für die Rennsportdisziplinen Straße, Bahn, Cyclo-Cross, MTB durch.

Die Lehrgänge sind für interessierte Teilnehmer (m/w/d) bundesoffen und werden nach der BDR-Ausbildungsrichtlinie für Kommissäre (m/w/d) ausgeführt.

Termin:
Samstag, 22. Februar 2025
Beginn: 10:00 bis 16:00 Uhr
Lehrgangsort: Sportschule des Heinrich-Heine-Gymnasium, Kaiserslautern

Teilnahmevoraussetzung zur Erstausbildung Kommissär (m/w/d):
- Mindestalter 18 Jahre (jüngere Teilnehmer (m/w/d) können auf schriftlichen Antrag teilnehmen)
- BDR-Mitgliedschaft in einem Verein
- Interesse und Bereitschaft zur Mitarbeit im Kommissärskollegium

Teilnahmevoraussetzung zur Fort- und Weiterbildung (LV-)Kommissär (m/w/d):
- Für bereits tätige (LV-)Kommissäre (m/w/d)

Für die Erstausbildung werden Aufgaben und Funktionen des Kommissärs-Kollegiums, allgemeine Arbeitsmethoden und Grundkenntnisse in den Regelwerken behandelt.

Die Fortbildung werden die bereits vorhandenen Kenntnisse vertieft, Neuerungen erläutert und über zurückliegende Rennen gesprochen (Verbesserungen, Rennvorfälle usw.).
Mitzubringen sind die gültigen BDR Sportordnung und Wettkampfbestimmungen sowie Schreibutensilien.
Sinnvoll ist auch sich im Vorfeld mit der Sportordnung und den Wettkampfbestimmungen Straße, Bahn, Cyclo-Cross und MTB zu befassen.

Organisatorische Hinweise:
Für Mitglieder im Radsportverband RLP ist die Teilnahme am Lehrgang kostenlos. Für Teilnehmer (m/w/d) anderer Verbände fallen Unkosten in Höhe von 25,00 Euro an, die nach Anmeldung an den LV RLP zu überweisen sind. In den Kosten ist das Mittagessen, sowie Getränke während des Lehrgangs enthalten.

Zur Koordination bitten wir um eine verbindliche Anmeldung bis 08. Februar 2025 mit Angabe von
- Name, Vorname
- Mailadresse
- Verein (ggf. Landesverband)

an Radsport-BG@OUTLOOK.de

Eingegangene Anmeldungen werden schnellstmöglich bestätigt.


gez.:
Beatrix Germann, Obfrau Rennsport Kampfrichter; Falk Putzke- Schmidt, Geschäftsführer Radsportverband RLP

Kategorie: Rennsport
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Bekanntmachung des Landesverbands Rheinland-Pfalz*
Carlsberg, 17. Dezember 2024
Verbandstag des LV RLP

Der nächste Verbandstag des LV RLP findet am 15. März 2025 in Gau-Algesheim statt.

Anträge zur Tagesordnung sind bis zum 15. Februar 2025 (Tag des Eingangs) an die Geschäftsstelle des LV zu richten.

Kontakt: Böhlweg 44, 67316 Carlsberg
E-Mail: t.kolschefsky@radsport-rlp.de

gez.:
Tim Kolschefsky, Geschäftsstelle LV RLP

Kategorie: Verwaltung
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Bekanntmachung des Bund Deutscher Radfahrer*
Frankfurt, 17. Dezember 2024
Beantragung von Auslandsstartgenehmigungen (nat / int)

Gemäß UCI Reglement 1.2.052 muss bei einem Start im Ausland eine schriftliche Genehmigung des Verbandes beantragt werden, die nach Aufforderung des Kommissärs vorgelegt werden muss.
Bei Nichtvorlage kann der zuständige Kommissär den Start verweigern.
Diese Regelung betrifft sowohl Einzelfahrer, als auch regionale- und Vereinsmannschaften die an Straßen-, oder Bahn Wettbewerben teilnehmen wollen.

Für die Teilnahme an Cyclo Cross-, Mountainbike-, BMX Race-, und BMX Freestyle- und Trial Wettbewerben im Ausland muss KEINE Auslandsstartgenehmigung beantragt und vorgelegt werden.

Für nationale Rennen im Ausland muss die Genehmigung beim Landesverband beantragt werden, über den der/die Sportler lizenziert sind.
Über den BDR angemeldete Renngemeinschaften Bahn-, Straße- und Bundesligamannschaften bekommen in Form der Teambestätigung eine generelle Auslandsstartgenehmigung für die Saison ausgestellt.

Für internationale Rennen im Ausland (Rennen des UCI Kalenders) muss die Auslandsstartgenehmigung über die Geschäftsstelle des German Cycling beantragt werden (ausgefülltes Formular an: info@bdr-online.org senden).

Für die Beantragung einer Auslandsstartgenehmigung für Mix Mannschaften wird eine Gebühr von 150 € erhoben (gemäß BDR Gebührenkatalog). Für Mannschaften, die beim BDR angemeldet sind wird keine Gebühr erhoben, wenn mind. die Hälfte der Fahrer mit der Mannschaftsmeldung angemeldet wurden.

Formular für Auslandstartgenehmigung 2025 (DOC)

gez.:
Falk Putzke-Schmidt, Referent Leistungssport

Kategorie: Rennsport
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Bekanntmachung des Landesverbands Sachsen-Anhalt*
Magdeburg, 12. Dezember 2024
Stellenausschreibung - Projektleitung „e-Cyling-Schultour Sachsen-Anhalt

Der Landesverband Radsport Sachsen-Anhalt (LVR) bietet 2025 eine freiberufliche Mitarbeit (w/m/d) für das Landesprojekt „e-Cycling Schultour – Wir suchen die schnellste Schulklassen Sachsen-Anhalts / Stadtjugendspiele Magdeburg

Zur Stellenausschreibung (PDF)

Bewerbungen bis zum 20. Dezember 2024 an:
Landesverband Radsport Sachsen-Anhalt e.V.
Friedrich-Ebert-Straße 68
39114 Magdeburg
E-Mail: info@radsport-sah.de

Eindrücke zum Pilot-Projekt (LINK)

gez.:
Stefan Thomé, Geschäftsführer

Kategorie: Verwaltung
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Bekanntmachung des Landesverbands Baden*
Freiburg, 11. Dezember 2024
Jahreshauptversammlung des BRV e.V.

Die Jahreshauptversammlung des BRV e.V. findet statt am

Tag: Samstag, 15. März 2025
Ort: Integrativen Gesamtschule Mannheim-Herzogenried
Gastgeber: RRC 1924 Endspurt Mannheim e.V.

Anträge an die Versammlung müssen spätestens 6 Wochen (Sa, 01.02.2025) vor der Versammlung auf der Geschäftsstelle eingehen.
Bitte beachten Sie weiterhin die Regelungen zur Entsendung der Delegierten.

Ein Meldeformular für die Teilnehmer wird mit der Einladung zugesendet. Die vorherige Anmeldung der Delegierten durch den Verein ist verpflichtend!

gez.:
Marlen Beutler, Geschäftsführerin

Kategorie: Verwaltung
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* Hinweis: Für den Inhalt der Amtlichen Bekanntmachungen des Bund Deutscher Radfahrer e.V. (BDR) und dessen Landesverbände ist ausschließlich der BDR bzw. der in der Bekanntmachung angegebene Landesverband verantwortlich.




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