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Bekanntmachung des Bund Deutscher Radfahrer*
Frankfurt/M., 27. Juni 2007
Terminverlegung

Das Rennen 7. Dessauer City-Rennen wird aus technischen Gründen auf den 02.09.07 verlegt.

gez.:
Walter Röseler, Koordinator Straße

Kategorie: Straßenrennsport
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Bekanntmachung des Bund Deutscher Radfahrer*
Frankfurt/M., 27. Juni 2007
Meldepflichten der Athleten des Nationalen Testpools, 24 h Abmeldepflicht

Die Athleten des Nationalen Testpools sind verpflichtet, der NADA detaillierte sowie aktuelle Angaben zum Aufenthaltsort und zur Erreichbarkeit zu machen.

Der Athlet muss durch diese Angaben gewährleisten, dass er entsprechend der Vorgaben des NADC und der Missed Test Policy durch die Kontrolleure der NADA oder anderen kontrollberechtigten Organisationen kontrolliert werden kann.

Die Athleten sind verpflichtet, der NADA nach Aufnahme in den Nationalen Testpool folgende Angaben mitzuteilen:
- Erstwohnsitz und der gewöhnliche Aufenthaltsort;
- E-Mail Adresse;
- Festnetz- und Mobilfunknummer;
- Ort und Zeit des Trainings (Rahmentrainingsplan);
- Ort und Zeit von Wettkämpfen und Trainingslagern.

ACHTUNG !! NEU !! Darüber hinaus haben diese Athleten der NADA vierteljährlich im Voraus (spätestens bis jeweils zum 31.03., 30.06., 30.09. und 31.12.), erstmalig zum vierten Quartal bis 30.09.2007, die voraussichtlichen Aufenthaltsorte und –zeiten („Whereabouts“) mitzuteilen. Dies gilt jedoch nicht für UCI Testpoolmitglieder! (Wenn Sie Mitglied sind, wurden Sie von der UCI informiert).

Verfügbare Medien für Aufenthalts-, Abwesenheits- und Änderungsmeldungen (Anlage) oder siehe unten

Alle Änderungen der zuvor mitgeteilten Daten sind unverzüglich anzuzeigen und Aktualisierungen unverzüglich vorzunehmen.
Ebenso ist eine Abwesenheit vom gewöhnlichen Aufenthaltsort von mehr als 24 Stunden anzuzeigen, sofern sich die konkrete Erreichbarkeit nicht aus den zuvor gemeldeten Daten ergibt.

Meldepflichten der Athleten des Allgemeinen Testpools, 72 h Abmeldepflicht

Die Athleten des Allgemeinen Testpools sind verpflichtet, der NADA detaillierte sowie aktuelle Angaben zum Aufenthaltsort und zur Erreichbarkeit zu machen.

Der Athlet muss durch diese Angaben gewährleisten, dass er entsprechend den Vorgaben des NADC und dieser Missed Test Policy durch die Kontrolleure der NADA oder anderen kontrollberechtigten Organisationen kontrolliert werden kann.

Die Athleten sind verpflichtet, der NADA nach Aufnahme in den Allgemeinen Testpool folgende Angaben mitzuteilen:
- Erstwohnsitz und der gewöhnliche Aufenthaltsort;
- E-Mail Adresse;
- Festnetz- und Mobilfunknummer;
- Ort und Zeit des Trainings (Rahmentrainingsplan);
- Ort und Zeit von Wettkämpfen und Trainingslagern.

Alle Änderungen der zuvor mitgeteilten Daten sind unverzüglich anzuzeigen und Aktualisierungen unverzüglich vorzunehmen.
Ebenso ist eine Abwesenheit vom gewöhnlichen Aufenthaltsort von mehr als 72 Stunden mitzuteilen, sofern sich die konkrete Erreichbarkeit nicht aus den zuvor gemeldeten Daten ergibt.

Verfügbare Medien für Aufenthalts-, Abwesenheits- und Änderungsmeldungen

Die vierteljährlichen Aufenthaltsinformationen sind grundsätzlich in ADAMS (https://adams.wada-ama.org/adams) einzugeben. Daneben ist es übergangsweise bis einschließlich 31. Dezember 2007 zulässig, diese Angaben auf dem „Whereabout-Formular“ der NADA einzutragen und der NADA per Email (dks@nada-bonn.de), per Fax (0228-81292-25) oder per Post (NADA, Heussallee 38, 53113 Bonn) zu senden.

Abwesenheits- und Änderungsmeldungen sind grundsätzlich online im passwortgeschützten Xtra.NET der NADA (http:/xtranet.antidopingagentur.de) beziehungsweise in ADAMS (https://adams.wada-ama.org/adams) vorzunehmen.

Daneben ist es übergangsweise bis einschließlich 31. Dezember 2007 zulässig, diese Meldungen der NADA schriftlich per Fax (0228-81292-25) oder per Post (NADA, Heussallee 38, 53113 Bonn) zu senden.

Steht in Ausnahmefällen dem Athleten keines dieser Medien zur Verfügung, kann der Athlet diese Meldungen mündlich durch Nachricht auf einem Anrufbeantworter der NADA (0228-81292-0) hinterlassen. In diesen Fällen ist eine schriftliche Meldung unverzüglich, spätestens jedoch nach drei Werktagen, bei der NADA nachzureichen und der Grund für den Ausnahmefall in dieser Mitteilung anzugeben.

gez.:
Udo Sprenger, Vizepräsident Vertragssport; Inga Johannsen, Referentin Aktivenbetreuung

Kategorie: Verwaltung
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Bekanntmachung des Bund Deutscher Radfahrer*
Frankfurt/M., 22. Juni 2007
Ralph Müller beendet seine Tätigkeit für den BDR

Ralph Müller (Chemnitz) hat dem BDR mitgeteilt, dass er mit sofortiger Wirkung seine Tätigkeit als Bundestrainer (Honorartätigkeit) für den Bereich Bahn Kurzzeit Junioren/Juniorinnen beendet.

gez.:
Burckhard Bremer, BDR-Sportdirektor

Kategorie: Rennsport
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Bekanntmachung des Landesverbands Nordrhein-Westfalen*
Dortmund, 21. Juni 2007
LV-Kalender 2007 - Terminverschiebung

Das geplante Radrennen Großer Preis von Nettetal "Rund um´s Weiher Kastell" des SC Union Nettetal 1996 wird vom 12.08.2007 auf den 07.10.2007 verlegt.

gez.:
G. Schäfer (FW Straße)

Kategorie: Straßenrennsport
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Bekanntmachung des Landesverbands Nordrhein-Westfalen*
Dortmund, 21. Juni 2007
LV-Kalender 2007 - Absagen

Die geplanten Radrennen am 7.10.2007 "Rund um die Burg" des RSC Kempen 1922 sowie das geplante Radrennen am 26.08.2007 "Rü Cup 2007" des Radsport Team Essen 1912 müssen aus organisatorischen Gründen ausfallen.

gez.:
G. Schäfer (FW Straße)

Kategorie: Straßenrennsport
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Bekanntmachung des Bund Deutscher Radfahrer*
Frankfurt/M., 21. Juni 2007
U23 Rad-Bundesliga - Absage

Das Bundesligarennen U 23 in Gera am 08.07.2007 muss leider aus technischen Gründen abgesagt werden.

gez.:
Andrea Wendt, Ref. Leistungssport

Kategorie: Straßenrennsport
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Bekanntmachung des Bund Deutscher Radfahrer*
Frankfurt/M., 20. Juni 2007
LV-Trainer- /LV-Lehrwarte- u. A-Trainer-Weiterbildung

Thematik: Neues Reglement Kunstradsport
Termin: 09.09.2007
Beginn: 10:00 Uhr
Ort: Sportschule des LSB Hessen, Otto-Fleck-Schneise 4, 60528 Frankfurt/Main
Leitung: Manfred Maute, BDR Lehrwart – Kunstradsport
Meldungen: bis 02.07.2007 nur schriftlich oder per Mail an die BDR Geschäftsstelle, Otto-Fleck-Schneise 4, 60528 Frankfurt, Fax: 069/96780080, E-Mail: lorenz@bdr-online.org
Reisekosten gehen zu eigenen Lasten.

gez.:
Harry Bodmer, Vizepräsident, . Josef Pooschen, Koordinator Kunstradsport

Kategorie: Hallenradsport
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Bekanntmachung des Landesverbands Nordrhein-Westfalen*
Gelsenkirchen, 18. Juni 2007
Wanderfahren - 4. Landesverbands-Wanderfahrt

Die 4. Landesverbands-Wanderfahrt
findet am Sonntag, dem 08.07.2007 nach Hagen statt.
Ausrichter: RSC Hagen im Bezirk Westfalen-Mitte.
Treffpunkt: Grundschule Boloh
Weizenkamp, 59093 Hagen-Eppenhausen
Der Treffpunkt liegt an der B7 Eingang Kreuzung Eppenhauser Str./Feithstr.
gegenüber der ARAL-Tankstelle, Nähe Jugendherberge

Wertung: Die Wertung erfolgt in der
Zeit von 10.00 – 12.00 Uhr
Tel. während der Wertung 0171 5220122

Mitverantwortlich für die Wertung ist
Stephan Kubas und Vertreter Bez. Westfalen-Mitte

Zusatzprogramm LV Hagen
Bereits am Samstag findet eine geführte Tour statt.
Treffpunkt an der Grundschule Boloh 12.00 Uhr.
Nach der Wertung am Sonntag Radtour ab Bolohschule 12.30 Uhr.

Die nächste LV-Wanderfahrt findet aus Anlass des
Bundesradsporttreffens am Samstag, 21.07.2007 nach
Bad Sassendorf statt. Bitte gesonderte Ausschreibung beachten.

gez.:
K-H. Kubas, Fachwart RWF

Kategorie: Breitensport
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Bekanntmachung des Landesverbands Nordrhein-Westfalen*
Köln, 17. Juni 2007
Nominierungskriterien DM Bahn

Wie in den vergangenen Jahren wird der Radsportverband NRW voraussichtlich 16 Sportler/Innen zur DM Bahn (Nachwuchs) nominieren. Voraussetzung zu einer Nominierung durch den RSV NRW sind nachfolgend aufgeführte Kriterien:

1. Regelmäßige Teilnahme am Kadertraining (Sportforum Büttgen, Dienstags)
2. Vorlage der Trainingsdokumentation
3. Erfüllung der Qualifikationsnorm (entsprechend Ausschreibung BDR)
4. Teilnahme an der LVM Bahn 2007 (Köln, 03. und 04.08.07)

gez.:
Markus Schellenberger, LV-Trainer

Kategorie: Bahnrennsport
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Bekanntmachung des Bund Deutscher Radfahrer*
Frankfurt/M., 14. Juni 2007
BDR-Bundessportgericht

Aufgrund der positiven Analyse der A-Probe auf Fenoterol anlässlich einer Wettkampfkontrolle beim Bundesligarennen XCO am 06.05.07 in Heubach und des Verzichts auf die B-Probe hat der Bund Deutscher Radfahrer e.V. gegen die aktive Sportlerin Ivonne Kraft ein Sportstrafverfahren eingeleitet.

gez.:
BDR-Präsidium

Kategorie: Verwaltung
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* Hinweis: Für den Inhalt der Amtlichen Bekanntmachungen des Bund Deutscher Radfahrer e.V. (BDR) und dessen Landesverbände ist ausschließlich der BDR bzw. der in der Bekanntmachung angegebene Landesverband verantwortlich.




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