Zugehörigkeit:
* ProTour Fahrer (Straße)
* Professional Continental Fahrer
* Frauen Profis
* UCI Testpool
* A/B Kader/Olympiakandidaten
* Bahn Ausdauer Top Team Peking (Olympiakader), A,B
* Bahn Kurzzeit Top Team Peking, A,B
* MTB Top Team Peking, A,B
* BMX Top Team Peking
Pflichten
* 24-Stunden
Abmeldepflicht
* Abgabe von vierteljährlichen Whereabouts (Achtung dies ist nicht der
Rahmentrainingsplan, sondern die 3-monatige Übersicht)
* TUE-Vorlage: Beantragung medizinischer Ausnahmegenehmigungen für die
Verwendung von Medikamenten.
Die Meldungen erfolgen ausschließlich über das ADAMS System.
Wir weisen nochmals darauf hin, dass die Athleten selbst für die Pflege
ihrer Daten verantwortlich sind. Sammelabmeldungen der Verbände sind
NICHT möglich.
Meldepflichten der Athleten des Nationalen Testpools, 24 h Abmeldepflicht
Die Athleten des Nationalen Testpools sind verpflichtet, der NADA
detaillierte sowie aktuelle Angaben zum Aufenthaltsort und zur
Erreichbarkeit zu machen.
Der Athlet muss durch diese Angaben gewährleisten, dass er
entsprechend der Vorgaben des NADC und der Missed Test Policy durch die
Kontrolleure der NADA oder anderen kontrollberechtigten Organisationen
kontrolliert werden kann.
Die Athleten sind verpflichtet, der NADA nach Aufnahme in den
Nationalen Testpool folgende Angaben mitzuteilen:
* Erstwohnsitz und der gewöhnliche Aufenthaltsort,
* E-Mail Adresse,
* Festnetz- und Mobilfunknummer,
* Ort und Zeit des Trainings (Rahmentrainingsplan),
* Ort und Zeit von Wettkämpfen und Trainingslagern.
ACHTUNG !! Darüber hinaus haben diese Athleten der NADA
vierteljährlich im Voraus (spätestens bis jeweils zum 31.03., 30.06.,
30.09. und 31.12.), erstmalig zum vierten Quartal bis 30.09.2007, die
voraussichtlichen Aufenthaltsorte und –zeiten („Whereabouts“)
mitzuteilen. Dies gilt jedoch nicht für UCI Testpoolmitglieder!
(Mitglieder werden von der UCI informiert).
Alle Änderungen der zuvor mitgeteilten Daten sind unverzüglich
anzuzeigen und Aktualisierungen unverzüglich vorzunehmen.
Ebenso ist eine Abwesenheit vom gewöhnlichen Aufenthaltsort von mehr
als 24 Stunden anzuzeigen, sofern sich die konkrete Erreichbarkeit nicht
aus den zuvor gemeldeten Daten ergibt.
Die vierteljährlichen Aufenthaltsinformationen (WHEREABOUTS) sind
grundsätzlich in ADAMS (https://adams.wada-ama.org/adams)
einzugeben.

Meldepflichten der Athleten des Allgemeinen Testpools I, 72 h
Abmeldepflicht
Die Athleten des Allgemeinen Testpools sind verpflichtet, der NADA
detaillierte sowie aktuelle Angaben zum Aufenthaltsort und zur
Erreichbarkeit zu machen.
Der Athlet muss durch diese Angaben gewährleisten, dass er
entsprechend den Vorgaben des NADC und dieser Missed Test Policy durch
die Kontrolleure der NADA oder anderen kontrollberechtigten
Organisationen kontrolliert werden kann.
Die Athleten sind verpflichtet, der NADA nach Aufnahme in den
Allgemeinen Testpool folgende Angaben mitzuteilen:
* Erstwohnsitz und der gewöhnliche Aufenthaltsort,
* E-Mail Adresse,
* Festnetz- und Mobilfunknummer,
* Ort und Zeit des Trainings (Rahmentrainingsplan,
* Ort und Zeit von Wettkämpfen und Trainingslagern.
Alle Änderungen der zuvor mitgeteilten Daten sind unverzüglich
anzuzeigen und Aktualisierungen unverzüglich vorzunehmen.
Ebenso ist eine Abwesenheit vom gewöhnlichen Aufenthaltsort von mehr
als 72 Stunden mitzuteilen, sofern sich die konkrete Erreichbarkeit
nicht aus den zuvor gemeldeten Daten ergibt. Es sind keine Whereabouts
einzureichen.
Abwesenheits- und Änderungsmeldungen sind grundsätzlich online im
passwortgeschützten Xtra.NET der NADA (http:/xtranet.antidopingagentur.de)
beziehungsweise in ADAMS (https://adams.wada-ama.org/adams)
vorzunehmen.
Steht in Ausnahmefällen dem Athleten keines dieser Medien zur
Verfügung, kann der Athlet diese Meldungen mündlich durch Nachricht auf
einem Anrufbeantworter der NADA (0228-81292-0) hinterlassen. In diesen
Fällen ist eine schriftliche Meldung unverzüglich, spätestens jedoch
nach drei Werktagen, bei der NADA nachzureichen und der Grund für den
Ausnahmefall in dieser Mitteilung anzugeben.
