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Erläuterung Poolzugehörigkeit/Meldepflicht für Athleten


Zugehörigkeit und Pflichten:

Nationaler Testpool (NTP)
Allgemeiner Testpool (ATP I)
Allgemeiner Testpool II (ATP II)

Erläuterung Abmeldepflicht:

Nationaler Testpool (NTP)
Allgemeiner Testpool (ATP I)

 

Zugehörigkeit und Pflichten:

NATIONALER TESTPOOL (NTP) - > 24h Abmeldepflicht

Zugehörigkeit:

* ProTour Fahrer (Straße)
* Professional Continental Fahrer
* Frauen Profis
* UCI Testpool
* A/B Kader/Olympiakandidaten
* Bahn Ausdauer Top Team Peking (Olympiakader), A,B
* Bahn Kurzzeit Top Team Peking, A,B
* MTB Top Team Peking, A,B
* BMX Top Team Peking

Pflichten

* 24-Stunden Abmeldepflicht
* Abgabe von vierteljährlichen Whereabouts (Achtung dies ist nicht der Rahmentrainingsplan, sondern die 3-monatige Übersicht)
* TUE-Vorlage: Beantragung medizinischer Ausnahmegenehmigungen für die Verwendung von Medikamenten.

Die Meldungen erfolgen ausschließlich über das ADAMS System. Wir weisen nochmals darauf hin, dass die Athleten selbst für die Pflege ihrer Daten verantwortlich sind. Sammelabmeldungen der Verbände sind NICHT möglich.

ALLGEMEINER TESTPOOL  (ATP I) - > 72h Abmeldepflicht

Zugehörigkeit:

* Hallenradsport A-,B- Kader (Kunstradfahren und Radball)
* MTB C-Kader
* U23-Straße
* Bahn Kurzzeit C-Kader
* Bahn Ausdauer C-Kader
* Continental Team Fahrer
* Frauen Teams (GSF)
* MTB Trade Teams
* BMX C-Kader

Pflichten:

* 72-Stunden-Abmeldepflicht. Die Meldungen erfolgen über das NADA Xtra-Net. Umstellung auf ADAMS erfolgt 2008. Pincode wird den Athleten von der NADA zugesandt
* TUE-Pflicht: Beantragung medizinischer Ausnahmegenehmigungen für die Verwendung von Medikamenten.

 Keine Erstellung eines Whereabouts!

ALLGEMEINER TESTPOOL II (ATP II) - keine Abmeldepflicht

Zugehörigkeit:

* D/C-Kader
* nichtolympische Disziplinen Hallenradsport
* C-Kader

 Diese Athleten unterliegen keiner Meldepflicht. Durchführung unangekündigter Trainingskontrollen.

Pflichten:

TUE-Pflicht: Beantragung medizinischer Ausnahmegenehmigungen für die Verwendung von Medikamenten.

 

Erläuterung Abmeldepflicht

Meldepflichten der Athleten des Nationalen Testpools, 24 h Abmeldepflicht

Die Athleten des Nationalen Testpools sind verpflichtet, der NADA detaillierte sowie aktuelle Angaben zum Aufenthaltsort und zur Erreichbarkeit zu machen.

Der Athlet muss durch diese Angaben gewährleisten, dass er entsprechend der Vorgaben des NADC und der Missed Test Policy durch die Kontrolleure der NADA oder anderen kontrollberechtigten Organisationen kontrolliert werden kann.

Die Athleten sind verpflichtet, der NADA nach Aufnahme in den Nationalen Testpool folgende Angaben mitzuteilen:

* Erstwohnsitz und der gewöhnliche Aufenthaltsort,
* E-Mail Adresse,
* Festnetz- und Mobilfunknummer,
* Ort und Zeit des Trainings (Rahmentrainingsplan),
* Ort und Zeit von Wettkämpfen und Trainingslagern.

ACHTUNG !! Darüber hinaus haben diese Athleten der NADA vierteljährlich im Voraus (spätestens bis jeweils zum 31.03., 30.06., 30.09. und 31.12.), erstmalig zum vierten Quartal bis 30.09.2007, die voraussichtlichen Aufenthaltsorte und –zeiten („Whereabouts“) mitzuteilen. Dies gilt jedoch nicht für UCI Testpoolmitglieder! (Mitglieder werden von der UCI informiert).

Alle Änderungen der zuvor mitgeteilten Daten sind unverzüglich anzuzeigen und Aktualisierungen unverzüglich vorzunehmen.

Ebenso ist eine Abwesenheit vom gewöhnlichen Aufenthaltsort von mehr als 24 Stunden anzuzeigen, sofern sich die konkrete Erreichbarkeit nicht aus den zuvor gemeldeten Daten ergibt.

Die vierteljährlichen Aufenthaltsinformationen (WHEREABOUTS) sind grundsätzlich in ADAMS (https://adams.wada-ama.org/adams) einzugeben.

 Meldepflichten der Athleten des Allgemeinen Testpools I, 72 h Abmeldepflicht

Die Athleten des Allgemeinen Testpools sind verpflichtet, der NADA detaillierte sowie aktuelle Angaben zum Aufenthaltsort und zur Erreichbarkeit zu machen.

Der Athlet muss durch diese Angaben gewährleisten, dass er entsprechend den Vorgaben des NADC und dieser Missed Test Policy durch die Kontrolleure der NADA oder anderen kontrollberechtigten Organisationen kontrolliert werden kann.

Die Athleten sind verpflichtet, der NADA nach Aufnahme in den Allgemeinen Testpool folgende Angaben mitzuteilen:

* Erstwohnsitz und der gewöhnliche Aufenthaltsort,
* E-Mail Adresse, 
* Festnetz- und Mobilfunknummer, 
* Ort und Zeit des Trainings (Rahmentrainingsplan, 
* Ort und Zeit von Wettkämpfen und Trainingslagern.

Alle Änderungen der zuvor mitgeteilten Daten sind unverzüglich anzuzeigen und Aktualisierungen unverzüglich vorzunehmen.

Ebenso ist eine Abwesenheit vom gewöhnlichen Aufenthaltsort von mehr als 72 Stunden mitzuteilen, sofern sich die konkrete Erreichbarkeit nicht aus den zuvor gemeldeten Daten ergibt. Es sind keine Whereabouts einzureichen.

Abwesenheits- und Änderungsmeldungen sind grundsätzlich online im passwortgeschützten Xtra.NET der NADA (http:/xtranet.antidopingagentur.de) beziehungsweise in ADAMS (https://adams.wada-ama.org/adams) vorzunehmen.

Steht in Ausnahmefällen dem Athleten keines dieser Medien zur Verfügung, kann der Athlet diese Meldungen mündlich durch Nachricht auf einem Anrufbeantworter der NADA (0228-81292-0) hinterlassen. In diesen Fällen ist eine schriftliche Meldung unverzüglich, spätestens jedoch nach drei Werktagen, bei der NADA nachzureichen und der Grund für den Ausnahmefall in dieser Mitteilung anzugeben.

Formulare Rahmentrainingsplan und Whereabout

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