Erläuterung Poolzugehörigkeit
und
Meldepflicht für Athleten
Zugehörigkeit zu den
unterschiedlichen Testpools
Registered Testing
Pool (RTP)
Zugehörigkeit:
A-Kader-Athleten olympische Disziplin MTB, Bahn, Straße, BMX
IRTP der UCI
Mitglieder der ProTeams
Mitglieder der Professional Continental Teams mit wild card von der UCI
Pflichten:
* Abgabe 3monatiger Whereabouts zum 25. d.M. in ADAMS (25. März, 25. Juni,
25. September 25. Dezember)
* die Angaben müssen für jeden Tag des Quartals gemacht werden (Aufenthalts,
Trainings und Wettkampfort). Hierdurch wird die 24h Regelung ersetzt.
* 1 Stunden-Regelung: 60 min, in denen der Sportler für eine Dopingkontrolle
zur Verfügung steht.
* TUE-Pflicht: Beantragung medizinischer Ausnahmegenehmigungen für die
Verwendung von Medikamenten. Näheres hierzu auf der NADA-Homepage
www.nada-bonn.de
NADA-Nationalen Testpool (NADA-NTP)
Zugehörigkeit:
B-Kader-Athleten olympische Disziplinen MTB, Bahn, Straße, BMX
Pflichten:
* Abgabe 3monatiger Whereabouts zum 25. d.M. in ADAMS (25. März, 25. Juni,
25. September 25. Dezember)
* die Angaben müssen für jeden Tag des Quartals gemacht werden (Aufenthalts,
Trainings und Wettkampfort). Hierdurch wird die 24h Regelung ersetzt.
* TUE-Pflicht: Beantragung medizinischer Ausnahmegenehmigungen für die
Verwendung von Medikamenten. Näheres hierzu auf der NADA-Homepage
www.nada-bonn.de
NADA-Allgemeinen Testpool
(NADA-ATP):
Zugehörigkeit:
Alle anderen Kadermitglieder: C, CJ, KT-Teams, Mountainbike Profiteams (GSM)
Frauen Profiteams (GSF, Track Teams (Bahnprofitieams)
Pflichten:
* Abgabe von Adressen über ihren Wohnort und ihre Trainingsstätten
* Abgabe von Rahmentrainingsplänen/Wettkampfplan
* TUE-Pflicht: Beantragung medizinischer Ausnahmegenehmigungen für die
Verwendung von Medikamenten und Einreichung von DOU (Declaration of use)
wird international noch diskutiert, ob es beibehalten wird, näheres hierzu
auf der NADA-Homepage
www.nada-bonn.de

Meldepflichten für die unterschiedlichen
Testpools
Die NADA setzt mit dem NADA-Code und dem Standard für Meldepflichten die
Vorgaben der WADA um. Somit ergeben sich folgenden Meldepflichten für Athleten:
Meldepflichten für Athleten des RTP
Athleten des RTP müssen vor Beginn eines jeden Quartals jeweils zum 25.
des Vormonats (das heißt zum 25. Dezember, 25. März, 25. Juni und 25.
September eines jeden Jahres) Angaben über Aufenthaltsort und Erreichbarkeit
machen. Die Angaben müssen für jeden Tag des folgenden Quartals ein
bestimmtes 60-minütiges Zeitfenster zwischen 6 und 23 Uhr enthalten, zu dem
der Athlet an einem bestimmten Ort für Dopingkontrollen erreichbar ist und
zur Verfügung steht. Die Stunde muss jeweils gegen Ende eines Quartals für
die nächsten drei Monate im Voraus benannt werden, kann aber jederzeit
verändert bzw. aktualisiert werden. Da eine Ein-Stunden-Regelung im
Anti-Doping-Kampf nicht ausreicht, können Athleten auch außerhalb der Stunde
getestet werden.
Die Angaben müssen so ausführlich sein, dass der Kontrolleur den Athleten
ohne telefonische Kontaktaufnahme finden kann. Die WADA untersagt im
RTP-Bereich eine telefonische Kontaktaufnahme für Kontrollen. Wird ein
Athlet nicht angetroffen, kann es ggf. zu einem Strike kommen.
Weitere Infos finden Sie im Standard für Meldepflichten.
http://www.nada-bonn.de/service-infos/downloads/regelwerke/
Meldepflichten für Athleten des NTP
Athleten des NTP müssen vor Beginn eines jeden Quartals jeweils zum 25.
dieses Monats (das heißt zum 25. Dezember, 25. März, 25. Juni und 25.
September eines jeden Jahres) Angaben über Aufenthaltsort und Erreichbarkeit
machen. Es muss kein 60-minütiges Zeitfenster in ADAMS hinterlegt werden.
Die Angaben können jederzeit verändert bzw. aktualisiert werden. Sie sollten
so ausführlich sein, dass der Kontrolleur den Athleten finden kann. Sofern
eine Telefonnummer in ADAMS hinterlegt ist, kann im Einzelfall entschieden
werden, dass der Athlet per Telefon kontaktiert wird, wenn es zum Gelingen
der Dopingkontrolle beiträgt.
Weitere Infos finden Sie im Standard für Meldepflichten.
http://www.nada-bonn.de/service-infos/downloads/regelwerke/
Meldepflichten für Athleten des ATP
Nach Erhalt der Testpoolbenachrichtigung sind Athleten des ATP gegenüber
der NADA verpflichtet die Kontaktdaten, die Anschrift des Ortes, an dem sich
der Athlet gewöhnlich aufhält und einen Rahmentrainingsplan einzureichen.
Athleten des ATP müssen somit keine Angaben über Aufenthaltsort und
Erreichbarkeit in ADAMS hinterlegen. Sie können jederzeit unangemeldet
kontrolliert werden, daher sollten Änderungen der Kontaktdaten oder des
Rahmentrainingsplans unverzüglich bei der NADA angezeigt werden.
Weitere Infos finden Sie im Standard für Meldepflichten.
http://www.nada-bonn.de/service-infos/downloads/regelwerke/

Hinweise zur Eingabe der Wherabouts
Jeder Athlet ist für die Pflege seiner Daten grundsätzlich selbst
verantwortlich. Die Angaben in ADAMS gelten sowohl für die NADA als auch für
die WADA sowie den jeweiligen Internationalen Verband, wenn er an ADAMS
angeschlossen ist. Abmeldungen, Änderungen und Whereabouts usw. werden
ausschließlich über ADAMS vorgenommen.
In Ausnahmefällen, in denen dem Athleten oder dem Dritten kurzfristig kein
Internetzugang zur Verfügung steht, können Aktualisierungen der Angaben über
Aufenthaltsort und Erreichbarkeit telefonisch oder per SMS vorgenommen
werden.
Meldepflicht und Kontrollversäumnisse
Meldepflicht- und Kontrollversäumnisse („Strikes“) werden für
Kontrollversäumnisse innerhalb der Ein-Stunden-Regel (betrifft nur den RTP)
sowie für Meldepflichtversäumnisse (RTP und NTP), also der unvollständigen
oder falschen Angabe der Aufenthaltsorte, vergeben. Mögliche Versäumnisse
werden von der NADA geprüft; sie erteilt auch die „Strikes“. Eine
unabhängige Kommission kann auf Wunsch des betroffenen Athleten anschließend
das Verfahren auf seine Richtigkeit überprüfen.
Sanktionen
Werden gegenüber einem Athlet oder einer Athletin innerhalb von 18
Monaten drei „Strikes“ festgestellt, wird durch den jeweiligen
Sportfachverband oder die NADA ein Verfahren wegen Verstoßes gegen die
Anti-Doping-Bestimmungen eingeleitet, das in der Regel zu einer Sperre von
zwei Jahren, mindestens jedoch einem Jahr, führen kann. Liegen „Strikes“ von
verschiedenen Organisationen (WADA, NADA sowie dem zuständigem
internationalem Verband) vor, werden diese addiert.

Formulare
Rahmentrainingsplan und Whereabout
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