rad-net-Portal Ausschreibungen/Melden Mein Konto Impressum/Datenschutz

Erläuterung Poolzugehörigkeit
und
Meldepflicht für Athleten


Zugehörigkeit zu den unterschiedlichen Testpools


Registered Testing Pool (RTP)

Zugehörigkeit:
A-Kader-Athleten olympische Disziplin MTB, Bahn, Straße, BMX

IRTP der UCI
Mitglieder der ProTeams
Mitglieder der Professional Continental Teams mit wild card von der UCI

Pflichten:
* Abgabe 3monatiger Whereabouts zum 25. d.M. in ADAMS (25. März, 25. Juni, 25. September 25. Dezember)
* die Angaben müssen für jeden Tag des Quartals gemacht werden (Aufenthalts, Trainings und Wettkampfort). Hierdurch wird die 24h Regelung ersetzt.
* 1 Stunden-Regelung: 60 min, in denen der Sportler für eine Dopingkontrolle zur Verfügung steht.
* TUE-Pflicht: Beantragung medizinischer Ausnahmegenehmigungen für die Verwendung von Medikamenten. Näheres hierzu auf der NADA-Homepage www.nada-bonn.de

 

NADA-Nationalen Testpool (NADA-NTP)

Zugehörigkeit:
B-Kader-Athleten olympische Disziplinen MTB, Bahn, Straße, BMX

Pflichten:
* Abgabe 3monatiger Whereabouts zum 25. d.M. in ADAMS (25. März, 25. Juni, 25. September 25. Dezember)
* die Angaben müssen für jeden Tag des Quartals gemacht werden (Aufenthalts, Trainings und Wettkampfort). Hierdurch wird die 24h Regelung ersetzt.
* TUE-Pflicht: Beantragung medizinischer Ausnahmegenehmigungen für die Verwendung von Medikamenten. Näheres hierzu auf der NADA-Homepage www.nada-bonn.de

 

NADA-Allgemeinen Testpool (NADA-ATP):

Zugehörigkeit:
Alle anderen Kadermitglieder: C, CJ, KT-Teams, Mountainbike Profiteams (GSM)
Frauen Profiteams (GSF, Track Teams (Bahnprofitieams)

Pflichten:
* Abgabe von Adressen über ihren Wohnort und ihre Trainingsstätten
* Abgabe von Rahmentrainingsplänen/Wettkampfplan
* TUE-Pflicht: Beantragung medizinischer Ausnahmegenehmigungen für die Verwendung von Medikamenten und Einreichung von DOU (Declaration of use) wird international noch diskutiert, ob es beibehalten wird, näheres hierzu auf der NADA-Homepage www.nada-bonn.de


Meldepflichten für die unterschiedlichen Testpools


Die NADA setzt mit dem NADA-Code und dem Standard für Meldepflichten die Vorgaben der WADA um. Somit ergeben sich folgenden Meldepflichten für Athleten:


Meldepflichten für Athleten des RTP

Athleten des RTP müssen vor Beginn eines jeden Quartals jeweils zum 25. des Vormonats (das heißt zum 25. Dezember, 25. März, 25. Juni und 25. September eines jeden Jahres) Angaben über Aufenthaltsort und Erreichbarkeit machen. Die Angaben müssen für jeden Tag des folgenden Quartals ein bestimmtes 60-minütiges Zeitfenster zwischen 6 und 23 Uhr enthalten, zu dem der Athlet an einem bestimmten Ort für Dopingkontrollen erreichbar ist und zur Verfügung steht. Die Stunde muss jeweils gegen Ende eines Quartals für die nächsten drei Monate im Voraus benannt werden, kann aber jederzeit verändert bzw. aktualisiert werden. Da eine Ein-Stunden-Regelung im Anti-Doping-Kampf nicht ausreicht, können Athleten auch außerhalb der Stunde getestet werden.
Die Angaben müssen so ausführlich sein, dass der Kontrolleur den Athleten ohne telefonische Kontaktaufnahme finden kann. Die WADA untersagt im RTP-Bereich eine telefonische Kontaktaufnahme für Kontrollen. Wird ein Athlet nicht angetroffen, kann es ggf. zu einem Strike kommen.
Weitere Infos finden Sie im Standard für Meldepflichten. http://www.nada-bonn.de/service-infos/downloads/regelwerke/  


Meldepflichten für Athleten des NTP

Athleten des NTP müssen vor Beginn eines jeden Quartals jeweils zum 25. dieses Monats (das heißt zum 25. Dezember, 25. März, 25. Juni und 25. September eines jeden Jahres) Angaben über Aufenthaltsort und Erreichbarkeit machen. Es muss kein 60-minütiges Zeitfenster in ADAMS hinterlegt werden. Die Angaben können jederzeit verändert bzw. aktualisiert werden. Sie sollten so ausführlich sein, dass der Kontrolleur den Athleten finden kann. Sofern eine Telefonnummer in ADAMS hinterlegt ist, kann im Einzelfall entschieden werden, dass der Athlet per Telefon kontaktiert wird, wenn es zum Gelingen der Dopingkontrolle beiträgt.
Weitere Infos finden Sie im Standard für Meldepflichten. http://www.nada-bonn.de/service-infos/downloads/regelwerke/


Meldepflichten für Athleten des ATP

Nach Erhalt der Testpoolbenachrichtigung sind Athleten des ATP gegenüber der NADA verpflichtet die Kontaktdaten, die Anschrift des Ortes, an dem sich der Athlet gewöhnlich aufhält und einen Rahmentrainingsplan einzureichen. Athleten des ATP müssen somit keine Angaben über Aufenthaltsort und Erreichbarkeit in ADAMS hinterlegen. Sie können jederzeit unangemeldet kontrolliert werden, daher sollten Änderungen der Kontaktdaten oder des Rahmentrainingsplans unverzüglich bei der NADA angezeigt werden.
Weitere Infos finden Sie im Standard für Meldepflichten. http://www.nada-bonn.de/service-infos/downloads/regelwerke/

Hinweise zur Eingabe der Wherabouts

Jeder Athlet ist für die Pflege seiner Daten grundsätzlich selbst verantwortlich. Die Angaben in ADAMS gelten sowohl für die NADA als auch für die WADA sowie den jeweiligen Internationalen Verband, wenn er an ADAMS angeschlossen ist. Abmeldungen, Änderungen und Whereabouts usw. werden ausschließlich über ADAMS vorgenommen.
In Ausnahmefällen, in denen dem Athleten oder dem Dritten kurzfristig kein Internetzugang zur Verfügung steht, können Aktualisierungen der Angaben über Aufenthaltsort und Erreichbarkeit telefonisch oder per SMS vorgenommen werden.

 

Meldepflicht und Kontrollversäumnisse

Meldepflicht- und Kontrollversäumnisse („Strikes“) werden für Kontrollversäumnisse innerhalb der Ein-Stunden-Regel (betrifft nur den RTP) sowie für Meldepflichtversäumnisse (RTP und NTP), also der unvollständigen oder falschen Angabe der Aufenthaltsorte, vergeben. Mögliche Versäumnisse werden von der NADA geprüft; sie erteilt auch die „Strikes“. Eine unabhängige Kommission kann auf Wunsch des betroffenen Athleten anschließend das Verfahren auf seine Richtigkeit überprüfen.

 

Sanktionen

Werden gegenüber einem Athlet oder einer Athletin innerhalb von 18 Monaten drei „Strikes“ festgestellt, wird durch den jeweiligen Sportfachverband oder die NADA ein Verfahren wegen Verstoßes gegen die Anti-Doping-Bestimmungen eingeleitet, das in der Regel zu einer Sperre von zwei Jahren, mindestens jedoch einem Jahr, führen kann. Liegen „Strikes“ von verschiedenen Organisationen (WADA, NADA sowie dem zuständigem internationalem Verband) vor, werden diese addiert.

 

Formulare Rahmentrainingsplan und Whereabout

 

[Zurück]





Wir machen ausdrücklich darauf aufmerksam, das unsere Seiten urheberrechtlich geschützt sind und ausschließlich zur persönlichen Information des Nutzers dienen. Jegliche Verwertung, Vervielfältigung, Weiterverbreitung oder Speicherung in Datenbanken unserer zur Verfügung gestellten Informationen sowie gewerbliche Nutzung sind untersagt bzw. benötigen eine schriftliche Genehmigung.

Erstellung der Seite: 0.033 Sekunden  (radnet)